Genderverbot in Cottbus
: Sondersitzung in den Sommerferien - neue Abstimmung

Mitten in den Sommerferien muss die Stadtverordnetenversammlung in Cottbus erneut tagen. Im  Streit um ein Genderverbot geht es um die Rechtmäßigkeit des Beschlusses.
Von
Jan Siegel
Cottbus
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Stadtverordnetensitzung März 2025: Tagung der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 26. März 2025, im Stadthaus Cottbus am Erich Kästner Platz

Die Stadtverordnetenversammlung in Cottbus tagt traditionell im Ratssaal des neuen Stadthausesam am Erich Kästner Platz.

Michael Helbig
  • Cottbus berät erneut über ein Genderverbot in Verwaltung und Ehrenamt.
  • Sondersitzung: Mittwoch, 22. Juli, 17 Uhr im Ratssaal am Erich Kästner Platz.
  • Anlass ist ein beanstandeter Beschluss zur „deutschen Standardsprache“ ohne Genderformen.
  • OB Tobias Schick sieht einen Verstoß gegen die Hauptsatzung und hat den Beschluss beanstandet.
  • Bleibt die Mehrheit dabei, folgt wohl erneut eine Beanstandung – dann prüft die Kommunalaufsicht.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Cottbuser Stadtverordnetenversammlung kommt am Mittwoch, 22. Juli, um 17 Uhr zu einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung im Ratssaal des Stadthauses am Erich Kästner Platz zusammen. Darüber informiert das Bürger-Informationsportal der Stadtverordnetenversammlung.

Zentraler Punkt der Zusammenkunft ist demnach die erneute Abstimmung über den umstrittenen Beschluss zur „einheitlichen Verwendung der deutschen Standardsprache“ in der haupt- und ehrenamtlichen Verwaltung.

Hintergrund ist ein Antrag von AfD und der Fraktion Mittelstandsinitiative Brandenburg/Zukunftssicheres Cottbus (MIB/ZSC). Der Antrag war im Juni mit knapper Mehrheit von den Stadtverordneten beschlossen worden. Demnach sollte das Gendern nicht nur in der Verwaltung, sondern auch im städtischen Ehrenamt untersagt sein. Nicht mehr verwendet werden dürfen danach Genderstern, Doppelpunkt, Unterstrich, Binnen-I und vergleichbare Schreibweisen. Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) hat diesen Beschluss jedoch beanstandet.

Nach Angaben der Stadt verstößt die Regelung gegen die Hauptsatzung. Dort ist festgelegt, dass bei Personenbezeichnungen die weibliche und die männliche Form zu verwenden sind, wenn keine neutrale Form möglich ist. Der Juni-Beschluss zielte dagegen auf das generische Maskulinum. Eine solche Abweichung wäre nur mit einer Änderung der Hauptsatzung und damit mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zulässig gewesen. Diese kam nicht zustande.

Sondersitzung in Cottbus über das Gendern

Die außerordentliche Sitzung mitten in den Sommerferien ist deshalb nötig, weil ein beanstandeter Beschluss nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung erneut der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden muss. Die Sache kann demnach nicht einfach bis nach der Sommerpause liegenbleiben. Bleibt die Mehrheit der Abgeordneten bei ihrem bisherigen Votum, könnte der Oberbürgermeister den Beschluss erneut beanstanden. Danach wäre die Kommunalaufsicht am Zug, um die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zu prüfen.

Tobias Schick hatte zudem darauf verwiesen, dass er ehrenamtlich Tätigen in Fraktionen, Ortsbeiräten und anderen Gremien nicht vorschreiben könne, wie sie zu sprechen oder zu schreiben haben. Unabhängig vom politischen Streit geht es in der Sondersitzung damit vor allem um eine juristische Frage: Darf die Stadtverordnetenversammlung eine solche Sprachregelung mit einfacher Mehrheit überhaupt beschließen?