SVV in Cottbus
: Sondersitzung in den Sommerferien - das ist der wahre Grund

UPDATE 17.7.2026, 17 Uhr. Mitten in den Sommerferien muss die Stadtverordnetenversammlung in Cottbus tagen. Abgestimmt wird bei der Sitzung auch erneut über ein Genderverbot.
Von
Jan Siegel
Cottbus
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Stadtverordnetensitzung März 2025: Tagung der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, 26. März 2025, im Stadthaus Cottbus am Erich Kästner Platz

Die Stadtverordnetenversammlung in Cottbus tagt traditionell im Ratssaal des neuen Stadthausesam am Erich Kästner Platz.

Michael Helbig
  • Cottbus berät erneut über ein Genderverbot in Verwaltung und Ehrenamt.
  • Sondersitzung: Mittwoch, 22. Juli, 17 Uhr im Ratssaal am Erich Kästner Platz.
  • Anlass ist ein beanstandeter Beschluss zur „deutschen Standardsprache“ ohne Genderformen.
  • OB Tobias Schick sieht einen Verstoß gegen die Hauptsatzung und hat den Beschluss beanstandet.
  • Bleibt die Mehrheit dabei, folgt wohl erneut eine Beanstandung – dann prüft die Kommunalaufsicht.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Cottbuser Stadtverordnetenversammlung kommt am Mittwoch, 22. Juli, um 17 Uhr zu einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung im Ratssaal des Stadthauses am Erich-Kästner-Platz zusammen. Darüber informiert das Bürger-Informationsportal des Stadtparlaments.

Zentraler Punkt der Zusammenkunft sei dabei ein „wichtiger Beschluss im nicht öffentlichen Teil der Sitzung“, sagt der Cottbuser Stadtsprecher Jan Gloßmann am Freitagnachmittag, 17. Juli. Dabei geht es um „das weitere Vorgehen im Sanierungsgebiet ,Modellstadt Cottbus – Innenstadt' nach einer Entscheidung des OVG“, ist dem Bürger-Informationsportal zu entnehmen.

Außerdem stehe dann auf der Tagesordnung der Sondersitzung am Mittwoch noch eine erneute Abstimmung über einen umstrittenen Beschluss zur „einheitlichen Verwendung der deutschen Standardsprache“ in der haupt- und ehrenamtlichen Verwaltung.

Hintergrund dafür war im Juni ein Beschlussantrag von AfD und der Fraktion Mittelstandsinitiative Brandenburg/Zukunftssicheres Cottbus (MIB/ZSC). Demnach sollte das Gendern nicht nur in der Verwaltung, sondern auch im städtischen Ehrenamt untersagt sein. Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) hat diesen Beschluss jedoch beanstandet.

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Nach Angaben der Stadt verstößt die Regelung gegen die Hauptsatzung. Dort ist festgelegt, dass bei Personenbezeichnungen die weibliche und die männliche Form zu verwenden sind, wenn keine neutrale Form möglich ist.

SVV-Sondersitzung in Cottbus – das ist der wahre Auslöser

„Die außerordentliche Sitzung mitten in den Sommerferien ist deshalb notwendig, weil ein dringender Beschluss im nicht öffentlichen Teil gefasst werden muss“, sagt Jan Gloßmann. Das sei der maßgebliche Grund für die geplante Sondersitzung.

In der Zusammenkunft am 22. Juli müsse dann eben auch über den vom Oberbürgermeister beanstandeten Beschluss zum Gendern entschieden werden, weil nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung die Stadtverordnetenversammlung in einem solchen Fall „in der nächsten Sitzung“ damit befasst werden müsse, erklärt Gloßmann. Die Sondersitzung sei nun mal die „nächste Sitzung“.

Bleibt eine Mehrheit der Abgeordneten in der Genderfrage bei ihrem bisherigen Votum, könnte der Oberbürgermeister den Beschluss erneut beanstanden. Danach wäre die Kommunalaufsicht am Zug, um die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zu prüfen.

Tobias Schick hatte darauf verwiesen, dass er ehrenamtlich Tätigen in Fraktionen, Ortsbeiräten und anderen Gremien nicht vorschreiben könne, wie sie zu sprechen oder zu schreiben haben.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes war der Eindruck entstanden, dass der „Gender-Beschluss“ entscheidender Grund für die Einberufung der Sondersitzung der Stadtverordneten ist. Das ist nach Angaben aus der Stadtverwaltung falsch.