Gender-Verbot in Cottbus
: OB Schick beanstandet Beschluss der Stadtverordneten

Oberbürgermeister Tobias Schick beanstandet einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in Cottbus zum Gendern. Das ist der Grund. Und so geht es mit dem AfD-Beschlussantrag jetzt weiter?
Von
Mariya Druzyaka
Cottbus
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Oberbürgermeister Tobias Schick: ARCHIV - 10.01.2023, Brandenburg, Cottbus: Tobias Schick (SPD), Oberbürgermeister der Stadt Cottbus. (zu dpa: «Nach Angriffen appelliert OB: Deutlicher Haltung zeigen») Foto: Patrick Pleul/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Oberbürgermeister Tobias Schick hat die kürzlich beschlossenen Regelungen zum Gendern in der Verwaltung beanstandet. Was hat die rechtliche Prüfung ergeben und wie geht es nun weiter?

Patrick Pleul/dpa
  • Cottbus: OB Tobias Schick beanstandet den Anti-Gender-Beschluss der Stadtverordneten.
  • Begründung ist ein Verstoß gegen die Hauptsatzung, wie die rechtliche Prüfung ergab.
  • Die Hauptsatzung verlangt weibliche und männliche Formen, sofern neutral nicht möglich ist.
  • Der AfD-Antrag setzte das generische Maskulinum durch – 20 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen.
  • Nächster Schritt: erneute Abstimmung; bei Bestätigung folgt wieder Beanstandung und dann Prüfen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach einem Beschluss im Juni sollen künftig Verwaltung und Stadtverordnetenversammlung in Cottbus nicht mehr gendern dürfen. Genderstern (*), Genderdoppelpunkt (:), Genderunterstrich (_) und auch das Binnen-I sollen künftig nicht mehr verwendet werden dürfen. Ein AfD-Antrag dazu hatte im Stadtparlament eine Mehrheit bekommen – wenn auch knapp. Dabei stimmten 20 der anwesenden Abgeordneten für Ja und 18 votierten gegen den Antrag.

Oberbürgermeister Tobias Schick hat den Beschluss der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung vom Juni jetzt beanstandet. Das teilt die Stadt Cottbus in einer Pressemitteilung mit. Betroffen von der Regelung sind sowohl das Haupt- als auch das Ehrenamt in der Kommune. Als Grund nennt die Stadt einen Verstoß des Beschlusses gegen die Hauptsatzung. Das habe die rechtliche Prüfung des Beschlusses jetzt ergeben.

Gendern in Cottbus: weibliche und männliche Form

In der Hauptsatzung der Stadt Cottbus ist bereits geregelt, dass bei Personenbezeichnungen sowohl die weibliche als auch die männliche Form verwendet werden muss, sofern keine geschlechtsneutrale Form möglich ist. Der Antrag der AfD fordert dagegen ausschließlich die Verwendung des generischen Maskulinums – und war so auch beschlossen worden.

Eine Änderung der Hauptsatzung ist jedoch nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit möglich. Diese Mehrheit kam nicht zustande: 20 Stadtverordnete stimmten dem Antrag zu, 18 lehnten ihn ab.

Die Verwendung von Sonderzeichen wie dem Genderstern oder ähnlichen Formen in amtlichen Dokumenten der Verwaltung war ohnehin bereits zuvor nicht in der Hauptsatzung vorgesehen. Grundlage dafür sind die aktuellen Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. Darüber hinaus sieht sich Tobias Schick nicht befugt, Fraktionen, Ortsbeiräten und Gremien vorzuschreiben, wie sie sprechen oder schreiben sollen.

Wie es mit dem Beschluss in Cottbus weitergeht

Durch die Beanstandung des Oberbürgermeisters muss der Antrag in der nächsten Sitzung der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung erneut auf die Tagesordnung gesetzt und zur Abstimmung gebracht werden. Bestätigt die Mehrheit ihre bisherige Entscheidung, würde Tobias Schick den Beschluss erneut beanstanden. Anschließend müsste dann die Kommunalaufsicht die Rechtmäßigkeit prüfen.