Fußball-EM 2024: Diese Regeln gelten beim Public Viewing in Cottbus

Gemeinsam mit Freunden bei Public Viewings die deutsche Fußballnationalmannschaft anfeuern, ist seit dem Sommermärchen 2006 populär. Doch nicht alles ist erlaubt – auch nicht in den eigenen vier Wänden.
Ole Spata/dpaFußball ist als beliebteste Teamsportart der Deutschen nichts für Einzelgänger. Daher sind sowohl Public Viewing als auch beim Fußball-Abend in den eigenen vier Wänden während der großen Turniere besonders beliebt. Doch Veranstalter und Fußballfans sind gut beraten, einige Regeln und Vorschriften zu beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
„Generell müssen öffentliche Public-Viewing-Veranstaltungen vom Ausrichter beantragt und von den zuständigen Kommunen zugelassen werden“, sagt der Sprecher der Stadt Cottbus, Jan Gloßmann. Bei den sogenannten „kleinen Veranstaltungen“, an der laut der Definition der UEFA nur bis zu 300 Personen teilnehmen dürfen, wird keine Lizenz benötigt.
Dies trifft für die Mehrzahl der in Cottbus veranstalteten Public-Viewings zu, wie sie zum Beispiel bei der Strandpromenade über dem Cottbuser Stadttor oder beim Restaurant Mosquito am Altmarkt geplant sind. Eine wichtige Information für die Fußballfans: Bei diesen kleineren Events dürfen Veranstalter kein Eintrittsgeld verlangen.
„Bei der UEFA braucht es keine Anmeldung, wenn die Veranstaltung im kleinen Rahmen, ohne Eintritt und Mindestverzehr stattfindet. Allerdings muss man eine Live-Übertragung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) anmelden, die bietet einen extra EM-Tarif an“, sagt, Carsten Baubkus, Justiziar der Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus.
„Das wurde auch bei vergangenen Turnieren immer genau kontrolliert“, bestätigt Marco Doil vom Mosquito am Altmarkt aus den vergangenen Jahren. Bis zu 120 Personen finden vor seinem Lokal draußen auf dem Altmarkt sowie innerhalb des Restaurants Platz.
Diese Regeln gelten während der EM
Da von den insgesamt 51 Spielen 26 Spiele erst um 21 Uhr beginnen, wurde vom Bund für die gesamte Dauer der Fußball-EM 2024 eine zeitlich befristete Ausnahmeregelung erlassen, was den Lärmschutz betrifft. „Die Durchführung der öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien kann nunmehr auch bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr rechtskonform ermöglicht werden“, sagt Stadtsprecher Jan Gloßmann.
Andernfalls könnten bei den Public Viewings die für die Nachtstunden geltenden Lärmschutzanforderungen nicht eingehalten werden. Für Fußballfans, die zu Hause in der Mietwohnung mitfiebern, gilt allerdings die gesetzliche Nachtruhe ab 22 Uhr. Bei Verstößen kann es richtig teuer werden: Der Bußgeldkatalog sieht Strafen von bis zu 5000 Euro vor.
Dürfen Mieter Flagge zeigen?
Nach deutschem Mietrecht dürfen Mieter ihre Balkone grundsätzlich nach eigenen Vorstellungen gestalten – das gilt auch für das Aufhängen von Deutschlandfahnen, Girlanden und anderen Fanartikeln. Diese Freiheit endet jedoch dort, wo die Bausubstanz beeinträchtigt wird. „Das Anbringen von Dübeln oder Ähnlichem an der Hauswand zum Befestigen von Fanartikeln ist tabu. Denn derartige Maßnahmen entsprechen nicht mehr dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache“, teilen die Koenen Bauanwälte mit, eine bundesweit tätige Kanzlei für Bau- und Immobilienrecht.
Fahnen und Co sollten am besten so angebracht werden, dass sie leicht wieder entfernt werden können – und die Sicht der Nachbarn nicht beeinträchtigen. Ausdrücklich verboten ist natürlich das Aufhängen von verfassungsfeindlichen Fahnen – dabei drohen hohe Geldstrafen und eventuell sogar eine Freiheitsstrafe.

Während großer Turniere sieht die Polizei üblicherweise großzügig darüber hinweg, dass Fußballfans sich beim Sieg der Mannschaft zu einem Autokorso zusammenschließen. Offiziell erlaubt ist das Hin- und Herfahren und Hupen ohne Grund jedoch nicht.
Andreas Rosar/dpaSind Autokorsos und Hupkonzerte erlaubt?
Und was gilt, wenn die eigene Mannschaft gewonnen hat und sich Fußballfans spontan zu einem Autokorso durch die Innenstadt zusammengefunden haben? Laut Bußgeldkatalog sind Autokorsos nicht per se verboten und die Ordnungshüter sehen in der Regel von einer Ahndung ab. Gleiches gilt für Hupkonzerte.
Wenn aber andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gar geschädigt werden können, kann die Polizei ein Bußgeld von rund 100 Euro verhängen und die unnötige Jubelfahrt verbieten. Auch Fahnen am Auto dürfen die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen und andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern. „Autokorsos finden spontan statt und sind nicht beziehungsweise nicht ohne immensen Aufwand kontrollierbar. Hier können wir nur an einen vernünftigen, fairen und rücksichtsvollen Umgang miteinander appellieren“, sagt Stadtsprecher Jan Gloßmann.
Probleme und größere Vorkommnisse aus den vergangenen Jahren sind bei den bekannten Public-Viewing-Veranstaltern in Cottbus nicht bekannt. Im Gegenteil – man freut sich auf die kommende Fußball-EM 2024. „Ob sich bei den Fans eine Euphorie entwickelt, hängt natürlich vom Abschneiden der deutschen Nationalmannschaft ab“, bleibt Mosquito-Chef Marco Doil gespannt.

