
Corona Impfpflicht Cottbus: Was Ungeimpften im Gesundheitswesen droht und warum Kontrollen schwierig sind
Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Laboren und Arztpraxen müssen auch in Cottbus bis 15. März geimpft oder genesen sein. Doch bei Kontrolle und Sanktionen gibt es noch viele Fragezeichen.

In einem Impfausweis wird die Erstimpfung eingetragen. Bis zum 15. März müssen Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Laboren und Arztpraxen vollständig geimpft sein. Wie das die Gesundheitsämter kontrollieren sollen, ist noch unklar.
Frank Hammerschmidt