Bus und Straßenbahn Cottbus: Alte Fahrscheine von Cottbusverkehr bald ungültig

Neue Ticketpreise beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) sorgen dafür, dass alte Fahrscheine auch von Cottbusverkehr in wenigen Tagen ungültig werden.
Michael Helbig- Ab 1. Januar 2025 gelten bei Cottbusverkehr höhere Ticketpreise für Bus und Bahn.
- Alte Tickets sind bis 30. Juni 2025 gegen Aufpreis im Kundenzentrum umtauschbar.
- Nicht genutzte Fahrscheine verlieren ab 1. Juli 2025 ihre Gültigkeit.
- Bargeldauszahlungen für alte Tickets sind ausgeschlossen.
- Verbraucherzentrale kritisiert die kurze Umtauschfrist von nur sechs Monaten.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Zum 1. Januar 2025 hatte der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) die Preise für Fahrscheine für den Nahverkehr erhöht. Auch beim VBB-Unternehmen Cottbusverkehr gelten seither andere Preise. So kostet der Einzelfahrschein für Straßenbahn und Bus nunmehr 2,50 Euro statt zuvor 2,10 Euro. An Automaten und Ticketschaltern sind seit Jahresbeginn gültige Fahrscheine mit den aktuellen Preisen verkauft worden; bei Abonnements erfolgte die preisliche Anpassung automatisch.
Wer allerdings noch Fahrscheine mit den alten Preisen zu Hause hat, muss sich mit dem Umtausch jetzt beeilen. Alte, nicht benutzte Fahrscheine – außer Zeitkarten – verlieren am 1. Juli 2025 ihre endgültig ihre Gültigkeit. Wer bis dahin keine Gelegenheit hat, alte Tickets abzufahren, kann sie im Monat Juni noch umtauschen.
So funktioniert der Umtausch von alten Tickets
Die ungenutzten Fahrausweise des alten Tarifs können gegen Zuzahlung des Differenzbetrages bis zum 30. Juni im Kundenzentrum an der Stadtpromenade oder in der Kundeninformation am Hauptbahnhof in Cottbus umgetauscht werden. Ebenso können bereits angefangene 4-Fahrten-Karten umgetauscht werden. Gleichzeit aber weist Cottbusverkehrs-Chef Ralf Thalmann in einer Mitteilung darauf hin, dass für die alten Fahrscheine „keine Bargeldausgabe“ möglich ist.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg kritisierte in der Vergangenheit die halbjährige Frist beim Fahrscheinumtausch als zu kurz. Andere Verkehrsverbünde würden die Übergänge für den Umtausch nach Preiserhöhungen durchaus mehrjährig regeln, heißt es.

