Alkohol in Cottbus: Zweite Null-Promille-Zone – dieser Bereich ist betroffen

Die Stadt Cottbus hat für einen zweiten Bereich in der Innenstadt eine Alkoholverbotszone eingerichtet. (Symbolfoto)
Uwe Zucchi/dpa- Cottbus verhängt Alkoholverbot an der Stadtpromenade; gültig ab 25. Juni bis 31. Oktober 2025.
- Bereich: Berliner Straße, Platz am Stadtbrunnen, Haltestellen vor Blechen Carré.
- Verbot von 10 bis 22 Uhr wegen Belästigungen und Ordnungswidrigkeiten.
- Ziel: Schutz vor Belästigungen, besonders von Frauen.
- Verstöße: Bußgelder bis 1000 Euro möglich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Nach Belästigungen und Pöbeleien richtet die Stadt Cottbus eine weitere Alkoholverbotszone ein. Darüber hat Cottbus-Sprecher Jan Gloßmann am Dienstag (24. Juni 2025) informiert. Betroffen ist erneut die Stadtpromenade.
Null Promille gelte demnach im Bereich zwischen Berliner Straße, Platz am Stadtbrunnen und dem Haltestellenbereich Stadtpromenade vor dem Blechen Carré. Das Alkoholverbot tritt entsprechend einer Allgemeinverfügung ab Mittwoch, 25. Juni 2025, in Kraft. Der öffentliche Alkoholkonsum in der Stadtpromenade werde damit bis zum 31. Oktober 2025 in der Zeit von 10 bis 22 Uhr untersagt.
Der Entscheidung vorausgegangen seien Hinweise von Händlern sowie Beschwerden von Passanten über Belästigungen und Beleidigungen aus einer Gruppe des Trinkermilieus, begründet Gloßmann die Entscheidung der Stadtverwaltung. Auch bei ordnungsbehördlichen Kontrollen sei bereits eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden.
Alkoholverbot in Cottbus: „Unsere Toleranzgrenze ist erreicht“
Manuel Helbig; Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit: „Unser Ziel ist es, möglichst wenige Verbote und Beschränkungen zu verhängen, da diese stets auch Unbeteiligte betreffen, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen. Doch leider wird unsere Kulanz ausgenutzt. Besonders dort, wo speziell Frauen belästigt oder angegangen werden, ist unsere Toleranzgrenze erreicht.“
Und wenn sich die Trinkergruppe an einem anderen Ort niederlässt und Passanten belästigt? Das Ordnungsamt werde das im Blick behalten, versichert Helbig.
Stadt Cottbus: Lage am Schillerplatz hat sich beruhigt
Anfang Mai 2025 bereits hatte die Stadt ein Alkoholverbot auf dem Cottbuser Schillerplatz verhängt. Dieses ist zunächst bis Ende Oktober befristet. Feiernde Gruppen hatten dort mehrfach Straftaten begangen, erinnert Jan Gloßmann. Zudem hatten sich Nachbarn über nächtliche Ruhestörungen beschwert. „Am Schillerplatz hat sich die Lage wieder beruhigt“, sagt der Stadtsprecher.
Alkoholverbote könnten immer nur auf Basis einer Häufung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sowie räumlich und zeitlich begrenzt verhängt werden. Das hätten Verwaltungsgerichte in mehreren Fällen entschieden. Verstöße gegen die Verfügung könnten mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden.
