Alkoholverbot in Cottbus: Null Promille auf dem Schillerplatz – so lange gilt das

Der Cottbuser Schillerplatz mit dem Staatstheater aus der Vogelperspektive. Für die Parkanlage verhängt die Stadt erneut ein Alkoholverbot.
Michael Helbig- Alkoholverbot auf dem Schillerplatz in Cottbus: Ab 2. Mai von 17 bis 5 Uhr bis Ende Oktober.
- Stadt reagiert auf Beschwerden über lärmende Trinker und Müllprobleme.
- Polizei musste mehrfach eingreifen; zuletzt am 24. April wegen einer Schlägerei.
- Bußgeld bis zu 1000 Euro bei Verstößen.
- Ziel: Schutz der Grünanlage und Anwohner.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Temperaturen steigen – und damit leider auch die Auswüchse exzessiven Trinkens in der Cottbuser Innenstadt. Ein Schwerpunkt ist wie in den Jahren zuvor der Schillerplatz. Jetzt reagiert die Stadtspitze und verhängt erneut ein Alkoholverbot.
In den gesamten Anlagen des Schillerplatzes hinter dem Staatstheater zwischen Karl-Liebknecht- und August-Bebel-Straße sowie Schiller- und Wernerstraße darf ab Freitag, 2. Mai 2025, zwischen 17 und 5 Uhr kein Alkohol mehr getrunken werden. Darüber hat jetzt das Pressebüro der Stadt Cottbus informiert. Das Alkoholverbot gilt zunächst bis Ende Oktober 2025.
Alkohol in Cottbus: Müll und Lärm stören Anwohner
Mit diesem Schritt reagiere die Stadtverwaltung auf eine Vielzahl von Beschwerden von Anwohnern, Gewerbetreibenden und Bürgerinitiativen über die Zustände am Schillerplatz, heißt es zur Begründung dieses Schrittes. In den zurückliegenden Wochen hätten sich immer wieder größere Trinkergruppen am Schillerplatz versammelt. Die Folgen: Die Grünanlagen nähmen durch wildes Urinieren Schaden, der Park sei morgens vermüllt, Glasscherben würden zur Gefahr auf den Wiesen, und in der Nacht komme es zu massiven Lärmbelästigungen. Zudem habe die Polizei zuletzt mehrfach einschreiten müssen. Etwa am 24. April, wo es zu einer Schlägerei unter Jugendlichen gekommen war.
Für Manuel Helbig, Leiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit der Stadt Cottbus, ist ein Alkoholverbot „das geeignete Mittel, um die Grünanlage und ihre Funktionen und vor allem die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Gäste der Stadt zu schützen“. Mit dem befristeten Verbot schränke das Ordnungsamt nicht die Nutzung dieser Grünanlagen ein. Vielmehr gehe es darum, dafür zu sorgen, dass der Schillerplatz nicht durch eine kleine Gruppe rücksichtsloser Parkbesucher unattraktiv für die Öffentlichkeit wird.
Die Einhaltung des Alkoholverbots wird kontrolliert. Wer ab dem 2. Mai dagegen verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.
