SV Babelsberg: Verein aus Potsdam geht gegen Pokal-Ausschluss vor

Der massive Einsatz von Pyrotechnik beim Pokalspiel zwischen SV Babelsberg und Energie Cottbus wird nun vor dem Verbandsgericht des Fußball-Landesverbandes Brandenburg verhandelt. Hinzu kommen weitere Vergehen der Fans aus Potsdam.
Sebastian Räppold/Matthias Koch- SV Babelsberg geht gegen den Pokal-Ausschluss durch den Fußball-Landesverband Brandenburg vor.
- Das Urteil wurde nach Randalen beim Pokalspiel gegen Energie Cottbus gefällt.
- Der Verein erhielt eine Geldstrafe von 37.950 Euro und den Pokal-Ausschluss auf Bewährung bis 2027.
- Kritik an Sportgerichts-Vorsitzendem Olaf Jurtz wegen voreiliger öffentlicher Äußerungen.
- Verbandsgericht des FLB muss endgültig entscheiden.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der SV Babelsberg geht nach dem Urteil des Sportgerichts des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) zur Randale im Pokalspiel gegen Energie Cottbus im Berufung. Das teilte der Fußball-Regionalligist am Donnerstag mit. Der Verband hatte die Potsdamer mit einer Geldstrafe von 37950 Euro belegt. Zudem wurde ein Ausschluss aus dem Fußball-Landespokal beschlossen – allerdings bis zum 30. Juni 2027 auf Bewährung ausgesetzt. Am Mittwoch hatte der Vorstand des SV Babelsberg dazu beraten.
In einer Stellungnahme erklärte der Verein: „Am Dienstagabend erreichte uns das Urteil des FLB zu den Vorkommnissen während und nach der Pokalpartie am 06. September 2024 gegen Energie Cottbus im Karl-Liebknecht-Stadion. Als Verein haben wir im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Aufklärung der Vorfälle beigetragen und in einer Stellungnahme am 08. September darüber öffentlich berichtet. Wir sind uns also der eigenen Verantwortung bewusst und haben problematische Vorfälle auch als solche benannt und geahndet. Wir erwarten aber auch ein faires Verfahren für unseren Verein.“
SV Babelsberg kritisiert Sportgerichts-Vorsitzenden Jurtz
Kritik übten die Potsdamer daran, dass der Sportgerichts-Vorsitzende Olaf Jurtz bereits öffentlich über das zugestellte Urteil gesprochen hatte. „Wir sind nun schwer irritiert, zum einen wegen der mangelnden Verhältnismäßigkeit des Urteils im Vergleich zu anderen in der Vergangenheit bekannt gewordenen Urteilen. Zum anderen aber auch über die mediale Begleitung eines noch nicht rechtskräftigen Urteils durch den vorsitzenden Richter des FLB-Sportgerichts.“
Jurtz, der selbst bei dem brisanten Spiel im Karl-Liebknecht-Stadion zugegen war, hatte verdeutlicht, dass selbst ein Pokal-Ausschluss ohne Bewährung zur Debatte stand. Das Zweitrunden-Spiel musste wegen Pyrotechnik zweimal unterbrochen werden. Zudem wurden Rauchtöpfe via Fernzünder entzündet und auch Leuchtraketen in Richtung Gästeblock gefeuert. Außerdem gab es auf der Haupttribüne ein Handgemenge, nachdem Energie-Profi Niko Bretschneider von einem Zuschauer mit Bier überkippt worden war.
Verbandsgericht des Landesverbandes muss entscheiden
Die Höhe der Geldstrafe hängt laut Jurtz auch damit zusammen, dass der SV Babelsberg in diesem Fußballjahr bereits vom Nordostdeutschen Fußballverband mit mehreren sogenannten Bewährungsurteilen bestraft worden sei – aber daraus noch keine Wirkung zu erkennen sei. Deshalb wurde auch darauf verzichtet, dem Verein die Möglichkeit zu geben, mit einem Teil der Strafzahlung seine Sicherheitsvorkehrungen zu verbessern.
Nun muss das Verbandsgericht des FLB entscheiden. Vorsitzender dieses Gremiums ist Ronny Krein, der in Spremberg im Spree-Neiße-Kreis eine Rechtsanwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht, Familienrecht und Strafrecht betreibt.
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