2. Liga mit Energie Cottbus: Hannover 96 akzeptiert Pyro-Strafe durch DFB nicht

Wegen des massiven Einsatz von Pyrotechnik durch die Fans wurde Hannover 96 zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Das akzeptieren die Niedersachsen aber nicht.
Imago/Sven Heidmann- Hannover 96 akzeptiert zwei DFB-Urteile zu Pyro-Vorfällen nicht und stimmt nicht zu.
- Der DFB verhängte 382.200 Euro Geldstrafe, ein Drittel ist für Präventionsmaßnahmen nutzbar.
- Beanstandet werden Zahl der Pyro-Gegenstände und ein Verdoppelungszuschlag wegen Unterbrechung.
- Das Sportgericht widerspricht: Zahlen seien zweifelsfrei gezählt und per Video abgeglichen.
- Einspruch ist binnen 24 Stunden möglich – dann folgt eine mündliche Verhandlung.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am Sonntag (9. August, 13.30 Uhr) startet Hannover 96 mit dem Auswärtsspiel bei Energie Cottbus in die neue Saison der 2. Fußball-Bundesliga. Bevor es aber so weit ist, beschäftigen noch zwei Partien aus der vergangenen Saison die Niedersachsen. Wegen des Abbrennens von Pyrotechnik bei zwei Partien hat der Deutsche Fußball Bund (DFB) die 96er zu einer Geldstrafe von insgesamt 382.200 Euro verurteilt – wie üblich darf der Verein ein Drittel davon für eigene sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen nutzen.
Sowohl im Derby gegen Eintracht Braunschweig im März als auch in der Partie gegen den 1. FC Magdeburg im Januar hatten 96-Fans massiv Pyrotechnik gezündet. Weil dadurch beide Partien minutenlang unterbrochen werden mussten, fallen beide Einzelstrafen besonders hoch aus. Beide Urteile akzeptiert der Verein aber nicht und hat nicht zugestimmt.
„Der Klub bestreitet die Anzahl der verwendeten pyrotechnischen Gegenstände, [...] dabei sei nicht nachvollziehbar, wie diese Zahlen ermittelt bzw. geschätzt worden seien“, heißt es im Urteil des DFB-Sportgerichts mit Bezug auf das Braunschweig-Spiel. Zudem sei laut Verein „die Berechnung eines Verdoppelungszuschlages um 100 Prozent wegen der Spielunterbrechung ohne Berücksichtigung des Verschuldens des Vereins unverhältnismäßig.“
DFB widerspricht der Kritik von Hannover 96
Auch beim Urteil zum Magdeburg-Spiel wird von Hannover 96 bemängelt, „dass die vorgetragenen Einwendungen im Strafantrag nicht berücksichtigt seien.“ Das Video- und Fotomaterial der Verstöße sei nicht vorgelegt worden und der Sachverhalt nur unzureichend aufgeklärt. Des Weiteren bestreitet der Klub auch bei dieser Partie die Anzahl der verwendeten pyrotechnischen Gegenstände.
Das DFB-Sportgericht weist die Hannoveraner Kritik zurück und erklärt, dass der DFB-Sicherheitsbeobachter nur die Zahlen an Pyrotechnik vermerkt habe, die er „auch tatsächlich und ohne jeden Zweifel“ habe erfassen und zählen können. Die Zählung sei zudem im Nachgang mit Video- und Bildaufnahmen abgeglichen worden. „Dabei sind die vom Kontrollausschuss angesetzten Zahlen bereits sehr wohlwollend und zugunsten des Klubs angesetzt worden“, heißt es vom Gericht weiter.
Gegen beide Urteile kann Hannover 96 innerhalb von 24 Stunden offiziell Einspruch erheben. Geschieht dies, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht. Dabei können die beiden bisherigen Urteile grundsätzlich sowohl zum Vor- als auch zum Nachteil des Vereins abgeändert werden.

