Tag der Pflege: Abtretungserklärung

Bürokratie ersparen durch Abtretung: Mit einer Abtretungserklärung können Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse abrechnen, ohne dass Pflegebedürftige selbst in Vorleistung gehen müssen. ⇥Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Sebastian GollnowMit einer sogenannten Abtretungserklärung, die Pflegebedürftige dem jeweiligen Pflege- oder Betreuungsdienst ausstellen können, ermächtigen sie diesen, selbst mit der Pflegekasse abzurechnen. Das befreit einen von lästigen Antragstellungen, berge allerdings auch eine Gefahr, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
Verbraucherschützerin Verena Querling beobachtet, dass Anbieter dann häufig Leistungsbudgets bei den Kassen abrufen, ohne dass Pflegebedürftige das „nachvollziehen konnten oder überhaupt davon erfahren haben“.
Besser sollte sich die Abtretungserklärung auf eine bestimmte, zeitlich begrenzte Leistung beschränken, wie zum Beispiel dem Pflegezuschuss und zudem getrennt vom eigentlichen Pflegevertrag behandelt werden.⇥dpa

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