Nicht natürliche Todesfälle
: Selbstbestimmt handeln

AnzeigeRatgeber Was passiert, wenn der Arzt einen nicht aufgeklärten oder nicht natürlichen Tod feststellt?
Von
Redaktion Sonderthemen
Sonderveröffentlichung

#lan#⇥Ronny Küttner

Foto: Ronny - stock.adobe.com

Wichtig sind im Trauerfall die ersten Schritte, die Sie direkt erledigen sollten.

Zuerst rufen Sie bitte Ihren Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar, verständigen Sie den jeweiligen Bereitschaftsarzt unter der Rufnummer 116 117. Der Arzt stellt den Tod fest und den Totenschein aus. Wurde durch den Arzt ein natürlicher Tod diagnostiziert, rufen Sie den Bestatter Ihrer Wahl. Wir Bestatter sind rund um die Uhr für Sie erreichbar. Gemeinsam besprechen wir dann das weitere Vorgehen.

Zu beachten ist auch

folgender Aspekt:

Stellt der Arzt einen nicht aufgeklärten Tod oder nicht natürlichen Tod fest, wird in jedem Fall die Polizei informiert. Sie kommt vor Ort und beginnt mit Ermittlungen zur Todesursache.

Nach diesen Ermittlungen wird der Leichnam durch den diensthabenden Bestatter der Polizei sichergestellt. Dieser überführt den Verstorbenen in die dazu vorgesehenen Räumlichkeiten.

Hier ist zu bemerken, dass es für Sie keinerlei Verpflichtung gibt, diesen Bestatter mit der Bestattung Ihres Angehörigen zu beauftragen.

Wichtig und hilfreich

Sie haben die freie Wahl eines Bestattungsunternehmens Ihres Vertrauens. Und Sie müssen mit der Beauftragung des Bestatters Ihres Vertrauens nicht warten, bis die Freigabe erteilt ist. Absprachen zu den Formalitäten und zur Organisation der Trauerfeier können vorher getätigt werden. Sobald die Freigabe erteilt ist, übernimmt das Bestattungshaus Ihrer Wahl die weiteren Schritte bis zur Beisetzung.

In der Zwischenzeit ist es wichtig und hilfreich, die folgenden Unterlagen und Dokumente der verstorbenen Person schon einmal herauszusuchen und zusammenzustellen:

› Todesbescheinigung des Arztes

› Sterbefallanzeige des

Krankenhauses, Senioren-

oder Pflegeheimes

› Familienstammbuch bezie-

hungsweise Heiratsurkunde

› Geburtsurkunde

› Scheidungsurteil (rechts-

kräftig) beziehungsweise

Heiratsurkunde mit Scheidungs-vermerk, wenn die Ehe

geschieden sein sollte

› Personalausweis/Reisepass

des Verstorbenen

› Sterbeurkunde

des verstorbenen Ehegatten

› Rentenanpassungsmitteilung

(Alters-, Witwen-, Unfallrente)

› Versichertenkarte des

Verstorbenen (Krankenkasse)

› Versicherungspolicen

› Grabdokumente über

Nutzungsrechte an einer bereits

erworbenen Grabstätte

› Schwerbehindertenausweis

Gemeinsam planen wir nun die Bestattung. Wir nehmen uns alle Zeit, die wir brauchen für Wünsche, Ideen und individuelle Anliegen. Damit der Abschied so einzigartig wird, wie der Verstorbene, um den es geht.

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