Nachzahlung der Mütterrente: So viel mehr Geld gibt es

Ab 2028 wird die Mütterrente III regulär ausbezahlt.
Patrick Pleul/dpaMit der Mütterrente III erhalten viele Rentnerinnen und Rentner ab 2027 mehr Geld. Allerdings wird der zusätzliche Betrag erst 2028 ausgezahlt. Für die Zwischenzeit gibt es eine Nachzahlung. Je nach Kinderzahl können dabei mehrere Hundert oder sogar mehr als 1000 Euro zusammenkommen. Wie hoch die Nachzahlung ausfallen kann, zeigen aktuelle Rechenbeispiele.
Mütterrente: Wie hoch fällt die Nachzahlung aus?
Die Mütterrente III verbessert die Rentenansprüche von Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Für jedes dieser Kinder werden künftig bis zu sechs zusätzliche Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Das entspricht einem halben Rentenpunkt. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ein halber Rentenpunkt ist damit 21,26 Euro monatlich wert. Das geht aus den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervor.
Da die Neuregelung bereits am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, die Auszahlung aber erst 2028 beginnt, entsteht für viele Betroffene ein Nachzahlungsanspruch. Auf Grundlage des aktuellen Rentenwerts ergeben sich folgende Beispielbeträge:
Die Tabelle zeigt Modellrechnungen für zwölf volle Monate mit jeweils 0,5 zusätzlichen Rentenpunkten pro Kind. Grundlage ist der Rentenwert vom Juli 2026. Die tatsächlichen Nachzahlungen für 2027 stehen noch nicht endgültig fest. Wer beispielsweise drei vor 1992 geborene Kinder erzogen hat und die zusätzlichen Erziehungszeiten vollständig angerechnet bekommt, erhält nach dieser Berechnung 63,78 Euro mehr Rente im Monat. Für das gesamte Jahr 2027 wären das 765,36 Euro Nachzahlung.
Warum die tatsächliche Nachzahlung höher ausfallen kann
Die endgültige Höhe der Nachzahlung hängt davon ab, wie sich der Rentenwert entwickelt. Dieser wird in der Regel jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Für die erste Jahreshälfte 2027 steht der Rentenwert bereits fest: Vom 1. Januar bis zum 30. Juni gelten weiterhin 42,52 Euro je Rentenpunkt. Das entspricht 21,26 Euro pro Monat und Kind. Allein für diese sechs Monate ergibt sich somit eine rechnerische Nachzahlung von 127,56 Euro brutto je Kind, sofern der volle zusätzliche halbe Rentenpunkt berücksichtigt wird. Ab Juli 2027 wird voraussichtlich ein neuer Rentenwert gelten. Sollte dieser steigen, fällt auch die Nachzahlung für die zweite Jahreshälfte entsprechend höher aus. Deshalb sind die Beträge in der Tabelle lediglich eine Orientierung und keine verbindlichen Auszahlungsbeträge.
Wann wird die Mütterrente III ausgezahlt?
Die Mütterrente III tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Die tatsächliche Auszahlung beginnt laut Deutscher Rentenversicherung jedoch erst im Jahr 2028. Grund dafür ist der hohe technische Aufwand bei der Umsetzung. Für Rentnerinnen und Rentner, deren Rente bereits vor Januar 2028 begonnen hat, bedeutet das: Sie erhalten die ihnen zustehenden zusätzlichen Beträge rückwirkend. Wer bereits das gesamte Jahr 2027 Rente bezieht, kann somit eine Nachzahlung für zwölf Monate erhalten. Beginnt die Rente dagegen beispielsweise erst im Juli 2027, besteht der Anspruch grundsätzlich nur für die Monate ab Rentenbeginn. Menschen, die erstmals ab Januar 2028 eine Rente erhalten, bekommen die zusätzlichen Kindererziehungszeiten direkt bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Deutsche Rentenversicherung
