Reparaturbonus 2024 in Sachsen: Reparieren statt wegwerfen – wie man Kosten erstattet bekommt

Reparaturbonus 2024 in Sachsen beantragen: Mit dem Reparaturbonus bekommt man bis zu 50 Prozent der Kosten erstattet. Wie das geht und warum es sinnvoll ist, nicht immer neu zu kaufen. (Symbolbild)
Wertgarantie/Grustock - stock.adobe.com/obs/dpaSeit November 2023 ist der Reparaturbonus in Sachsen in Kraft. Was ist das eigentlich und wieso gibt es sowas?
Übersicht:
- Was ist der Reparaturbonus?
- Diese Geräte-Reparaturen können gefördert werden
- Wie hoch ist die Kostenerstattung?
Reparaturbonus 2024: Darum geht es
Der Reparaturbonus ist ein Förderprogramm, das Menschen dazu ermutigen soll, defekte Elektrogeräte reparieren zu lassen, statt ein neues zu kaufen. Ab einer Mindestrechnung von 75 Euro gibt es die Zuzahlung, jedoch werden maximal 50 Prozent der Rechnungskosten übernommen und maximal 200 Euro.
Der Umwelt- und Energieminister von Sachsen, Wolfram Günther (Grüne), lobte den Reparaturbonus sehr. Er betonte, dass in Sachsen nun weniger Elektroschrott anfällt und stattdessen mehr repariert wird. Dies sei ein Gewinn für die Umwelt und das Klima.
Der Bonus soll mehr Bewusstsein dafür schaffen, dass viele Geräte repariert werden können, was auch einen volkswirtschaftlichen Mehrwert hat. In den Monaten von November 2023 bis Mai 2024 konnten so rund 45 Tonnen Elektroschrott vermieden werden. Das erspart einiges an Kosten und Material.
Reparaturbonus in Sachsen beantragen: alles Wichtige
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) gab bekannt, dass seit Anfang November 2023 insgesamt 9.997 Anträge auf den Reparaturbonus genehmigt und etwa 1.063.268 Euro ausgezahlt wurden (Stand 04.06.2024). Damit ist der Bonus für dieses Jahr fast erschöpft, da insgesamt 1,25 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 338.501 Euro sind nun noch verfügbar.
Repariert werden können defekte, gelistete Geräte bei einer der akzeptierten Werkstätten. Die Listen für die Geräte und teilnehmende Reparaturunternehmen sind auf der Internetseite der SAB zu finden, wo sie regelmäßig aktualisiert werden.
Download Liste für akzeptierte Geräte
Download Übersicht der teilnehmenden Reparaturunternehmen
Alle Infos zum Reparaturbonus im Überblick
- Den Bonus gibt es für bis zu zwei Reparaturen pro Antragsteller im Jahr. Ab einer Mindestrechnung von 75 Euro gibt es maximal 50 Prozent der Rechnungskosten und maximal 200 Euro je Reparatur erstattet.
- Das reparierte Gerät befindet sich auf der Liste der geförderten Geräte.
- Eine bezahlte Rechnung liegt vor. (Rechnungsadressat und antragstellende Person stimmen überein)
- Zum Antrag berechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Sachsen, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Ein kleines Manko ist jedoch, dass der Antrag ausschließlich digital gestellt werden kann. Für viele ältere Menschen ist das eine Herausforderung, da nicht alle vertraut sind mit dem Internet und der digitalen Welt. Familie, Freunde oder Betreuer können hier bei der Antragstellung unterstützen. Den Antrag findet man auf der Webseite der SAB.
Direkt zu Beginn ist eine Registrierung notwendig. Manche scheitern ggf. schon an der Wahl des Benutzernamens, welcher im Rahmen von 8-12 Zeichen sein muss und nur Kleinbuchstaben enthalten darf. Weder Großbuchstaben noch Umlaute oder Sonderzeichen sind erlaubt. Nach der Aktivierung mit dem Aktivierungscode, den man per E-Mail erhält, kommt man direkt auf die Seite mit dem Antrag.
Der Reparaturbonus ist eine Investition in die Zukunft, trägt zu weniger Abfall bei sowie zu mehr Bewusstsein für Ressourcenschonung und Umwelt. Dieses Förderprogramm ist in Sachsen genauso ein großer Erfolg wie in Thüringen. Von mehreren Instanzen, wie z. B. Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) oder Wertgarantie, wird eine bundesweite Umsetzung gefordert. Ob und wann diese kommt, ist noch unklar. Immerhin wurde im Februar 2024 bereits ein EU-weites Recht auf Reparatur beschlossen, welches den Rechtsanspruch auf Reparatur bei großen Haushaltsgeräte und typischen Alltagsprodukten wie Smartphones beinhaltet.

