Razzia bei AfD-Politiker: Ermittlungen gegen sächsischen Abgeordneten Dornau

Die AfD-Landtagsabgeordneten Jörg Dornau (l.) und Thomas Prantl auf einer Sitzung des Landtags. Gegen Dornau laufen erneut Ermittlungen.
Sebastian Kahnert/dpa- Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten Jörg Dornau wegen Außenwirtschaftsgesetz.
- Vorwurf: 2022 falsches Bestimmungsland Kasachstan für Teleskoplader angegeben.
- Ziel laut Behörden: Ausfuhrverbot nach Belarus verschleiern; Dornau führt Agrarbetrieb dort.
- Landtag hob Immunität auf; Saaldiener führte Dornau aus dem Saal; Durchsuchungen liefen.
- AfD-Chef Urban sieht politische Motivation; frühere Ermittlungen wurden eingestellt.
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Gegen den sächsischen AfD-Politiker Jörg Dornau laufen erneut strafrechtliche Ermittlungen. Konkret geht es um den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Leipzig und des Zollfahndungsamtes Dresden wird ihm vorgeworfen, in einer Zollanmeldung im August 2022 unzutreffend Kasachstan als Bestimmungsland für einen Teleskoplader angegeben zu haben, um das Ausfuhrverbot nach Belarus zu verschleiern.
Dornau ist Chef eines Agrarbetriebes in Belarus. Der Landtag hob am Vormittag die Immunität des Abgeordneten auf. Ein Saaldiener führte ihn aus dem Saal. Parallel wurden Wohn- und Geschäftsräume des Abgeordneten durch Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes durchsucht. Auch „Bild“ hatte darüber berichtet.
AfD-Fraktionschef Jörg Urban äußerte im Plenum die Vermutung, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Dornau und die Hausdurchsuchung „politisch motiviert sind, um unseren Abgeordneten zu beschädigen“. Dornau wurde wegen einer Stellungnahme angefragt, seine Antwort stand zunächst aus.
Frühere Ermittlungen gegen Jörg Dornau wurden eingestellt
Gegen Dornau war schon einmal in einer anderen Sache ermittelt worden. Er stand im Verdacht, in seinem Agrarbetrieb in Belarus politische Gefangene beschäftigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Leipzig leitete seinerzeit ein Ermittlungsverfahren ein. Bei einer umfassenden Prüfung sei „kein Anfangsverdacht hinsichtlich in Deutschland verfolgbarer Straftaten“ festgestellt worden, teilte die Behörde später mit.