Jan Böhmermann gegen Imker: Urteil in Honig-Klage gegen Rico Heinzig aus Meißen

Rico Heinzig, Imker aus Meißen, steht neben einem Plakat mit dem Foto des Moderators Jan Böhmermann. Der Moderator hatte den Imker verklag. Heute fiel das Urteil im Zivilprozess am Landgericht Dresden.
Sebastian Kahnert/dpaDer Zivilrechtsstreit um die Werbung des sächsischen Imkers Rico Heinzig mit einem Bild des Moderators Jan Böhmermann nimmt ein vorläufiges Ende. Heute hat das Landgericht Dresden ein Urteil gefällt.
Geklagt hatte der ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hinsichtlich seines Namens und seiner Abbildung.
Böhmermann-Klage gegen Imker
Er könne keine Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte hinsichtlich seines Namens und seiner Abbildung geltend machen, urteilte heute die Richterin am Landgericht.
In Abwägung der Persönlichkeitsrechte, so die Einschätzung, sei der Schutz von Böhmermann nicht höher als die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei zu werten. Nach dem Kunsturheberrechtsgesetz dürften Bildnisse auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden, „wenn sie im Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sind und berechtige Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden“, erklärte die Richterin.
Davon sei man ausgegangen. Im vorliegenden Fall handele es sich um ein Bildnis aus dem öffentlichen Bereich, es zeige Böhmermann im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit und nicht als Privatperson, sondern als Teil einer Sendung mit Millionenpublikum. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Berufung zum Oberlandesgericht Dresden möglich.
Imker wurde im ZDF Magazin Royale „Beewashing“ vorgeworfen
Böhmermann wollte dem Unternehmen von Rico Heinzig aus Meißen, der zuvor unfreiwillig in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vorgekommen war, Vertrieb von und Werbung für „Beewashing-Honig“ verbieten.
Der Imker hatte das Produkt nach eigenen Angaben als satirische Reaktion auf die Sendung am 3. November 2023 (hier in der ZDF-Mediathek zu sehen) herausgebracht, in der Böhmermann ihn benannt und ohne Einverständnis auch sein Bild gezeigt hatte. In dem Beitrag ging es um Kritik an Firmen, die „Beewashing„ als eine Form des Greenwashings betreiben - ein Wortspiel aus Greenwashing und dem englischen Begriff für Bienen.
Vergleich lehnten Heinzig und Böhmermann ab
Nachdem Heinzig eine folgende Unterlassungserklärung nicht unterschrieben hatte, klagte Böhmermann. Einen Vergleich bei einem Gütetermin vor Gericht Mitte Januar lehnten beide Seiten ab. Eine Woche später habe Heinzig den umstrittenen Honig vom Markt genommen. Nach Auffassung des Gerichts hatte er damit „ein geeignetes Mittel“ gefunden, sich für eine begrenzte Zeit auf satirische Weise mit dem Bericht in Böhmermanns Sendung auseinanderzusetzen. Der habe ihn dort „ungefragt vor einem Millionenpublikum spöttisch ins Licht der Unlauterbarkeit gestellt“, sagte die Richterin.
Der satirische Ansatz von Heinzigs Reaktion sei für die Öffentlichkeit auch aufgrund des bekannten Konzepts der Sendung klar erkennbar und Böhmermann deutschlandweit als deren Moderator bekannt, auch dafür, dass er bewusst überspitzt Dinge darstelle.
