Fahndung über Interpol: Sachsen liefert Sexualstraftäter nach Moldau aus

Ein in der Republik Moldau verurteilter Sexualstraftäter wurde im Februar 2026 in Löbau in Sachsen festgenommen. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden den Mann an Moldau ausgeliefert. (Symbolfoto)
David Inderlied/dpa- Sachsen liefert verurteilten Sexualstraftäter an die Republik Moldau aus.
- Der 32-Jährige wurde am Frankfurter Flughafen übergeben, meldete die Generalstaatsanwaltschaft.
- Er war 2025 zu 15 Jahren Haft verurteilt und 2026 in Löbau festgenommen worden.
- Das OLG Dresden erklärte die Auslieferung am 17. Juni 2026 für zulässig – Interpol-Fahndung lief.
- Laut Urteil zwang er 2018/2019 zwei 14-Jährige zu Fotos und eine 14-Jährige zu sexuellen Handlungen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Ein 32-jähriger verurteilter Sexualstraftäter ist aus Sachsen in die Republik Moldau ausgeliefert worden. Der Mann wurde vor knapp zwei Wochen am Frankfurter Flughafen den moldauischen Behörden übergeben. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden am Montag, 24. August 2026, mit.
Der Mann war nach seiner Verurteilung im Sommer 2025 zu einer 15-jährigen Haftstrafe wegen Menschenhandels mit Kindern und Kinderpornografie in Deutschland untergetaucht. Eigenen Angaben zufolge soll er sich in Berlin aufgehalten haben.
Er wurde mittels internationaler Fahndung über Interpol gesucht. Die Bundespolizei nahm ihn im Februar 2026 auf einem Parkplatz in Löbau (Landkreis Görlitz) fest. Seitdem befand sich der 32-Jährige in Auslieferungshaft. Das Oberlandesgericht Dresden erklärte die Auslieferung am 17. Juni 2026 für zulässig.
Laut moldauischem Urteil zwang der Mann zwischen Oktober 2018 und Januar 2019 zwei 14-Jährige mit Täuschungen und Drohungen zur Übersendung sexualbezogener Fotos. Eine 14-Jährige brachte er demnach zu sexuellen Handlungen gegen ihren Willen.
Rund 100 Auslieferungen aus Sachsen in anderthalb Jahren
Diese Taten wären laut Generalstaatsanwaltschaft auch nach deutschem Strafrecht als sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte strafbar.
Wird eine Person in Sachsen festgenommen, nach der international gefahndet wird, prüft die Generalstaatsanwaltschaft Dresden den Fall. Über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet das Oberlandesgericht Dresden. Wird eine Auslieferung bewilligt, wird die Person an die Behörden des betreffenden Staates übergeben.
Vom 1. Januar 2025 bis 18. Juli 2026 wurden laut vorherigen Angaben der Generalstaatsanwaltschaft 102 international gesuchte oder verurteilte Straftäter aus Sachsen ins Ausland ausgeliefert.
