Der Freistaat Sachsen hat wie auch Brandenburg und Bayern entschieden, die Corona-Regeln nicht am 20. März auslaufen zu lassen. Sie werden vorerst bis zum 2. April weiterlaufen, so das Kabinett nach einer Sitzung am 15.03.
In Sachsen galten über den Winter die strengsten Corona-Regeln im Land. Nach schweren Monaten mit überlasteten Kliniken sollen in ganz Deutschland ab dem 20. März 2022 alle Corona-Regeln wegfallen.
  • Fallen in Sachsen alle Corona-Regeln weg?
  • Wo soll noch eine Maskenpflicht gelten?
  • Hier die Corona-Maßnahmen in Sachsen ab 20.03.2022

Corona in Sachsen: Lockerungen erst ab 2. April?

In Sachsen steigen die Zahlen, trotzdem will der Freistaat umfangreich lockern. Am heutigen Dienstag, 15.03. hat das sächsische Kabinett die Eckpunkte einer neuen Corona-Verordnung besprochen. Diese soll noch in dieser Woche verabschiedet werden, ab 18. März greift die neue Verordnung in Sachsen. Am Donnerstag, 17.03.2022 treffen sich Bund und Länder zu einer erneuten Runde, um über die Maßnahmen zu sprechen.
Wie die „Sächsische Zeitung“ berichtet soll in Sachsen die Maskenpflicht in Schulen doch nicht fallen. Die Regeln bleiben bis zum bis zum 2. April bestehen, so die SZ weiter.
Konkret soll die Maskenpflicht im Schulhaus bestehen bleiben, im Unterricht muss der Mund-Nasen-Schutz aber nicht getragen werden. Zugleich halten die sächsischen Schulen an zwei Corona-Tests pro Woche fest. Wenn einzelne Infektionsfälle auftreten, müssen betroffene Schüler in häusliche Lernzeit gehen, die übrigen Mädchen und Jungen der Klasse könnten in der Schule bleiben, hieß es. Allerdings müssen sie sich dann an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen testen. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler.
Die Corona-Inzidenz in Sachsen ist erneut gestiegen. Landesweit betrug sie laut Robert Koch-Institut (RKI) am Dienstag 1834,8 - nach 1825,3 am Montag und 1695,2 am Sonntag. Der Wert gibt die Anzahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner binnen sieben Tagen an. Sachsen liegt damit über der bundesweiten Inzidenz von 1585,4.
Inzwischen weisen fünf der 13 Regionen in Sachsen Inzidenzen jenseits der 2000 aus. Den höchsten Wert meldete am Dienstag das Vogtland mit 2465,8. Die niedrigste Inzidenz wurde mit 1166,6 für den Kreis Görlitz angegeben.
Binnen 24 Stunden wurden laut RKI 9790 neue Infektionen und neun weitere Todesfälle gemeldet. Seit Beginn der Pandemie sind somit 14.453 Corona-Patienten im Freistaat gestorben.

Corona-Verordnung Sachsen: Das gilt seit 4. März 2022

In Sachsen gelten aktuell laut der Verordnung folgende Maßnahmen:
  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen
  • 3G für körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur)
  • Für Großveranstaltungen gilt 3G; Veranstalter dürfen auch 2G wählen
  • In Clubs und Diskotheken gilt 2G+
  • In Bädern und Saunen gilt 3G
  • In Bars, Restaurants und Hotels gilt 3G
Alle Regeln werden bis zum 2. April weitergeführt.

Freedom Day ab 20. März? MPK am Donnerstag geplant

Eigentlich sollten alle Corona-Regeln am 20. März fallen, nur noch ein Basisschutz würde noch gelten. Angesichts der hohen Zahlen wird das immer mehr in Frage gestellt. Am Donnerstag wollen sich Bund und Länder erneut abstimmen.
Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Länder aufgefordert, die Schutzmaßnahmen nicht schon zum 20. März auslaufen zu lassen, sondern die Übergangsfrist bis 2. April zu nutzen. Anschließend könnten sie auf die geplanten Regelungen für Regionen mit hoher Inzidenz setzen. „Die Länder müssen es anpacken. Das haben jetzt einige Länder, zum Beispiel Brandenburg, auch getan. Die gehen nach vorne und sagen: Wir verlängern fast alles, was wir haben, und dann nehmen wir die neuen Hotspot-Regelungen“, sagte Lauterbach am Dienstag im ARD-„Morgenmagazin“.
Nach einem Entwurf der Ampel-Regierung soll nach dem 19. März eine Maskenpflicht nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und im öffentlichem Nahverkehr sowie im Fernverkehr gelten. Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder demnach per Parlamentsbeschluss strengere Regeln einführen, wenn auch nicht mehr alle bisher verfügbaren. Am Mittwoch soll der Bundestag erstmals über einen von Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Entwurf für die neue Rechtsgrundlage beraten. Sie soll die auslaufende jetzige ersetzen.
Lauterbach sagte, ab dem 2. April müssten die Länder die neuen Hotspot-Regelungen nutzen, um das Geschehen in den Griff zu bekommen. „Das können sie - und das kann zur Not auch darauf hinauslaufen, dass wenn die Situation in einem ganzen Bundesland so prekär ist, dass ein ganzes Bundesland sich zum Hotspot erklärt wie das jetzt zum Beispiel Bayern überlegt.“ Es werde keinen Freedom Day geben, betonte Lauterbach. „Wir sind nicht in der Situation, als dass man jetzt alle Maßnahmen fallen lassen könnte.“