LR+LR+Verbot von Igel–Leistungen?
: Zusatzangebote in der Arztpraxis — teuer und manchmal schädlich

Ärztliche Zusatzleistungen — auch als Igel–Leistungen bekannt — müssen von den Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden. Ihr Nutzen ist oft nicht erwiesen. Nun wird für manche Fälle ein Verbot gefordert.
Von
Michael Gabel
Berlin
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Selbst zahlen für ärztliche Angebote: Aufklären und informieren über sogenannte Igel-Leistungen muss immer der Arzt oder die Ärztin.

Christin Klose/dpa