
Verbot von Igel–Leistungen?: Zusatzangebote in der Arztpraxis — teuer und manchmal schädlich
Ärztliche Zusatzleistungen — auch als Igel–Leistungen bekannt — müssen von den Patientinnen und Patienten selbst bezahlt werden. Ihr Nutzen ist oft nicht erwiesen. Nun wird für manche Fälle ein Verbot gefordert.

Selbst zahlen für ärztliche Angebote: Aufklären und informieren über sogenannte Igel-Leistungen muss immer der Arzt oder die Ärztin.
Christin Klose/dpa