
Trotz zweier Verbotsverfahren: Warum es die NPD immer noch gibt
In diesem Jahrtausend hat der Staat bereits zweimal erfolglos versucht, eine rechtsextreme Partei zu verbieten. Was sich aus dem bemerkenswerten NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts für das AfD-Verbotsverfahren lernen lässt.

Der mittlerweile verstorbene Rechtsextremist und frühere RAF-Anwalt Horst Mahler im Jahr 2001 bei einer Demonstration der NPD.
Rainer Jensen/dpa