LR+LR+Sexueller Übergriff, Vergewaltigung
: „Ja heißt Ja“ – die Erfahrungen in Schweden und Spanien

Die „Ja heißt Ja“-Regel bedeutet: Es darf nur dann zum Geschlechts­verkehr kommen, wenn die Partner aktiv zustimmen. Ein Blick in Länder, in denen man mit dieser gesetzlichen Vorgabe bereits Erfahrungen gemacht hat.
Von
Michael Gabel
Berlin
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Demonstration vor dem Reichstagsgebäude: Eine Frau protestiert gegen den langsamen Fortschritt im Sexualstrafrecht.

Paul Zinken/dpa
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