Schutz für Krebs-Patienten
: Recht auf Vergessenwerden soll Benachteiligung bei Krediten beenden

Wer Krebs besiegt hat, erhält oft kaum Kredite. Das soll sich nun ändern. Wie die Länder ehemalige Patienten künftig besser schützen wollen.
Von
Christian Gottschalk
Stuttgart
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ARCHIV - 03.07.2007, Thüringen, Jena: Auf der Bildschirmdarstellung einer Magnetresonanz-(MR)-Mammographie ist ein winziger Tumor in der Brust einer Patientin zu sehen. (zu dpa  "Kassenärzte mahnen: Krebsvorsorge in Pandemie nicht vergessen" und zu dpa «Die seit Jahren relativ konstante Zahl der jährlich registrierten Krebs-Neuerkrankungen hat sich 2019 erhöht.») Foto: Jan-Peter Kasper/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Diagnose Brustkrebs. Auch nach der Heilung bleibt es für manch eine Ex-Patientin schwierig.

Jan-Peter Kasper/dpa
  • Bundesländer wollen ein „Recht auf Vergessenwerden“ für geheilte Krebspatienten einführen.
  • Nach Fristen soll keine Pflicht zur Offenlegung bei Versicherungen, Krediten oder Adoptionen gelten.
  • Fristen sollen sich am Stand der Forschung und am Rückfallrisiko orientieren – der Bund ist am Zug.
  • Bayern plant klarzustellen, dass ausgeheilte Krebserkrankung kein Ausschluss im Landesdienst ist.
  • Initiativen drängten die Politik; ähnliche Regeln existieren in Belgien, Frankreich, Niederlanden, Spanien.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2019 zwei wegweisende Entscheidungen getroffen. Es geht um das Recht auf Vergessenwerden. Muss alles auf immer und ewig im Internet gespeichert werden? Nein, sagt das Gericht, gefolgt von einem lauten „es kommt drauf an“. Es hängt vom ganz konkreten Einzelfall ab, was höher wiegt, der Persönlichkeitsschutz oder die Kommunikationsfreiheit.

In eine ähnliche Kerbe schlagen nun die Bundesländer. Nach ihrem Willen sollen Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung diese nicht mehr offenlegen müssen. Es ist eine Art institutionalisierte Abwägung, bei welcher der Persönlichkeitsschutz des Einzelnen regelmäßig als wichtiger erweist, denn das Interesse von Versicherern. Die sind es in der Praxis, die besonders  an Gesundheitsdaten interessiert sind – und ehemalige Krebspatienten haben es dann oft schwer, eine gewünschte Police zu erhalten.

Länder preschen vor

Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen und Thüringen hatten die Initiative gestartet, andere Länder haben sich dieser angeschlossen, am Freitag ist sie im Bundesrat verabschiedet worden. Der Bund wird darin aufgefordert, eine Regel zum Recht auf Vergessenwerden für geheilte Krebspatienten vorzulegen. Nach dem Ablauf bestimmter Fristen soll keine Verpflichtung mehr bestehen, die Daten offen zu legen. Nicht gegenüber Versicherungen, aber auch nicht bei Anträgen auf Kredite oder Adoptionen. Wie lang diese Fristen sein sollen, soll sich unter anderem nach dem Stand der Forschung und dem Rückfallrisiko richten, so die Länder.

Zugleich planen einzelne Länder eigene Maßnahmen. Bayern hat bereits angekündigt, im Landesbeamtengesetz klarzustellen, dass eine ausgeheilte Krebserkrankung kein Ausschlusskriterium für die Einstellung ist. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die selbst eine Krebserkrankung überstanden hat, gehört zu den Initiatoren des Gesetzes. Sie verwies auf die Bedeutung des Vorhabens. „Das ist ein Thema, was vielen Menschen am Herzen liegt, auch mir“, sagte sie.

Vor allem durch den Einsatz von Initiativen, Vereinen und Verbänden sei man in der Politik auf die Situation ehemals Erkrankter aufmerksam geworden. Diese Organisationen fordern seit 2024 gesetzgeberische Maßnahmen, um etwaige Benachteiligungen zu beseitigen. Nach Angaben des Deutschen Ärzteblatts liegen in anderen Ländern, etwa Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Spanien, bereits entsprechende Regelungen vor.

In Deutschland fordern die Länder nun außerdem, langfristig zu prüfen, ob das „Recht auf Vergessenwerden“ auch auf andere Erkrankungen ausgeweitet werden kann.