LR+LR+Neuer Gesetzesentwurf geplant
: Erfassung der Arbeitszeit: Was jetzt gilt und was sich ändern soll

Immer noch fehlt ein Gesetz zur Arbeitszeiterfassung. Doch die Behörden schauen vermehrt genauer hin – denn Arbeitgeber müssen auch schon jetzt Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen. Was das heißt und welche Ausnahmen es gibt.
Von
Jacqueline Westermann
Berlin
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Arbeitszeiterfassung: ARCHIV - 14.05.2019, Bayern, München: ILLUSTRATION - Ein Mitarbeiter erfasst seine Arbeitszeit digital an einem Terminal. D (zu dpa: «Beschäftigte leisteten 2023 rund 1,3 Milliarden Überstunden») Foto: Sina Schuldt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Mitarbeiter erfasst seine Arbeitszeit an einem Terminal. Ob digital oder auf dem Stundenzettel – Arbeitgeber sind schon jetzt zur Erfassung verpflichtet.

Sina Schuldt/dpa
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