Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern: Bis wann ist Briefwahl möglich? - Alle Fristen, Termine und Regeln

Welche Fristen und Termine gibt es für die Briefwahl in Mecklenburg-Vorpommern?
Sebastian Gollnow/dpaWenn am kommenden Sonntag, 20. September, in Mecklenburg-Vorpommern zur Landtagswahl gerufen wird, haben viele Wähler ihr Kreuz schon gemacht - per Brief. Bis wann muss dieser in die Post? Bis wann kann ich noch Briefwahl beantragen? - Hier gibt es alle Infos zur Briefwahl.
Bis wann kann man Briefwahl bei der Landtagswahl in MV beantragen?
Der Termin für den Antrag auf Briefwahl in Mecklenburg-Vorpommern ist schon längst vorbei. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein aber noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Wann muss der Brief spätestens in die Post?
Briefwähler innerhalb Deutschlands sollten den Wahlbrief spätestens am 16. September 2026 (3. Tag vor der Wahl) absenden. Das empfiehlt die Landeswahlleitung in Mecklenburg-Vorpommern. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18.00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen. Für den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefs ist der Briefwähler verantwortlich.
Wie wähle ich in MV überhaupt per Brief?
Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern ist die Erst- und/oder Zweitstimme auf dem Stimmzettel anzukreuzen und der Stimmzettel anschließend in den weißlichen Stimmzettelumschlag zu legen und zuzukleben. Der Wahlschein muss vom Wähler persönlich mit einer eidesstattlichen Versicherung versehen werden, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet wurde. Dazu wird die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum und Unterschrift versehen. Anschließend ist der weißliche Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag zu legen, ebenso der unterschriebene Wahlschein. Auch der hellrote Wahlbriefumschlag ist dann zuzukleben. Die Anschrift der Gemeinde ist bereits auf dem hellroten Wahlbriefumschlag aufgedruckt.
Wahlschein verloren? - Kann man trotzdem Briefwahl machen?
Ja, auch in diesem Fall ist eine Briefwahl noch möglich. Ist der beantragte Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen nicht zugegangen oder verloren gegangen, kann bis Samstag, 19. September 2026, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierzu muss bei der Gemeinde ein Antrag gestellt und der Wahlschein abgeholt werden. Der nicht zugegangene Wahlschein wird in diesen Fällen für ungültig erklärt, um die Möglichkeit einer missbräuchlichen „Doppelwahl“ auszuschließen. Ein neuer Wahlschein wird nur ausgestellt, wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat. Das teilt die Landeswahlleitung in Mecklenburg-Vorpommern auf ihrer Internetseite mit.
In besonderen Ausnahmefällen, z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist eine Beantragung der Briefwahl – durch einen Bevollmächtigten – auch noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr möglich. Eine entsprechende Vollmacht ist vom Wahlberechtigten zu erteilen.
