LR+LR+Klimaschutz als Menschenrecht
: Was aus dem Straßburger Klima–Urteil folgen müsste

Der Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wirft Fragen auf: Wenn ein Nationalstaat allein den Klimawandel nicht aufhalten kann, wie soll er seine Bürger dann vor ihm schützen?
Kommentar von
Igor Steinle
Berlin
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Klimaschützer haben mit einer ersten Klage für schärfere Maßnahmen gegen den Klimawandel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Erfolg gehabt. Der mangelnde Klimaschutz der Schweiz habe die klagenden Seniorinnen in ihren Menschenrechten verletzt, entschieden die Richter am Dienstag in Straßburg. Das Urteil könnte ein Präzedenz­fall für weitere Klima­klagen sein.

Jean-Christophe Bott/dpa