LR+LR+Experte über presseähnliche Texte bei ARD und ZDF
: „Verlage müssen vor beitragsfinanzierter Konkurrenz geschützt werden“

Die Ministerpräsidenten der Länder machen den öffentlichen-rechtlichen Sendern strengere Vorgaben für Publikation auf ihren Webseiten. Der Medienrechtler Matthias Cornils begrüßt das.
Von
Michael Gabel
Berlin
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Blick auf einen Computer mit geöffneter Webseite des Beitragsservice. Der Beitrags­service ist eine Gemein­schafts­einrich­tung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. (zu dpa: Entwurf zum Rundfunkbeitrag: Kommission rechnet mit 18,94 Euro) +++ dpa-Bildfunk +++

Bleibt erlaubt: Das Angebot auf den Webseiten von ARD und ZDF soll deutlich eingeschränkt werden. Veröffentlichungen von technischen Informationen etwa über den Rundfunkbeitrag bleiben ebenso zulässig wie Inhalte mit Sendungsbezug.

Hannes P Albert/picture alliance/dpa
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