
Ex-Verfassungsrichter ordnen ein: Geht die AfD „aggressiv-kämpferisch“ gegen die Demokratie vor?
HintergrundAggressiv-kämpferisches Verhalten ist das entscheidende Kriterium für ein Parteiverbot, über das am Ende Karlsruhe entscheidet. Trifft das auf die AfD zu? Was ehemalige Verfassungsrichter dazu sagen.

AfD-Chefin Alice Weidel im Bundestag. Kann ihre Partei verboten werden? Die Rechtsprechung ist eindeutig: Das geht nur, wenn eine Partei aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorgeht. Am Ende kann die Frage nur das Verfassungsgericht beantworten.
Tobias Schwarz/AFP