Ex-BND-Präsident unter Spionageverdacht: U-Haft droht – Hanning soll am Mittwoch Richter vorgeführt werden

Im Visier der Ermittler: der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), August Hanning
Florian Schuh/dpa- Ex-BND-Chef August Hanning wird am Mittwoch einem BGH-Ermittlungsrichter vorgeführt.
- Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Spionage, Ausspähung und versuchten Landesverrat vor.
- Sein Ex-Büroleiter Manfred D. sitzt seit Dienstag in U-Haft wegen Beihilfe.
- Vereinbarung laut Ermittlern: seit 2010 geheime BND-Infos gegen Bezahlung für Hanning.
- Hanning nutzte die Informationen wohl auch für eine Analyse für einen fremden Dienst.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der unter Spionageverdacht stehende Ex-BND-Präsident August Hanning soll am Mittwoch in Karlsruhe einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt werden. Dieser werde den Haftbefehl verkünden und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden, teilte die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland mit.
Sie wirft Hanning geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor. Hannings früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., war schon am Dienstag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung in U-Haft gekommen. Die Bundesanwaltschaft hatte beide einige Stunden zuvor festnehmen lassen.

Manfred D., ehemaliger Büroleiter des ehemaligen BND-Präsidenten Hanning, wird nach seiner Festnahme zum BGH in Karlsruhe gebracht.
Rene Priebe/René Priebe/dpaEx-Chef mit geheimen Infos aus dem BND versorgt?
Sie sollen den Angaben zufolge vermutlich 2010 vereinbart haben, dass der Ex-Büroleiter dem fünf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen Hanning gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle BND-Erkenntnisse besorgen solle. Diese Infos soll Hanning gewinnbringend bei seiner Beratertätigkeit verwertet haben.
Demnach hätte Hanning über einen Zeitraum von möglicherweise zwölf Jahren über Informationen verfügt, die ausschließlich für interne Angelegenheiten des deutschen Auslandsgeheimdienstes gedacht waren. In einem Fall soll er geheime Informationen genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. „Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich bislang nicht feststellen“, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Um welches Land es geht, blieb offen.