Berlin
: Zweifel an Begründung der Regierung für Abstriche bei Informationsfreiheit

Die Begründung der Regierung für geplante Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes stößt auf Zweifel. Recherchen des „Stern“ widersprechen den angeführten Sicherheitsbedenken.
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red/afp
Berlin
Pläne zum Informationsfreiheitsgesetz sorgen für Ärger: ILLUSTRATION - 13.06.2022, Berlin: Eine Frau schaut sich auf einem Tabletcomputer das Portal «fragdenstaat.de» an. (Gestellte Szene) (zu dpa: «Wachsender Protest gegen Reformplan für Informationsanfragen») Foto: Christoph Soeder/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Experten äußern Zweifel an den geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes (Symbolfoto).

Christoph Soeder/dpa
  • Regierung plant Einschränkungen beim IFG, doch die Begründung stößt auf Zweifel.
  • Stern-Recherchen: Ministerien nennen keinen konkreten Fall von Bedrohungen.
  • Ex-Beauftragte Schaar und Kelber kritisieren: Ausnahmen zum Schutz gibt es bereits.
  • Union und SPD wollen Auskunftsrechte auf natürliche Personen fokussieren.
  • Künftig soll ein „berechtigtes Interesse“ nötig sein – auch in Koalition gibt es Kritik.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

An der Begründung der Bundesregierung für die von ihr geplanten Einschränkungen beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt es Zweifel. Das Magazin „Stern“ berichtete am Dienstag unter Berufung auf eigene Recherchen, Nachfragen in Bundesministerien hätten dazu von Regierungssprecher Stefan Kornelius angeführte Gründe nicht bestätigt. Kornelius hatte Sicherheitsbedenken und konkret mögliche Gefahren für Bundesbedienstete genannt.

Auf Nachfragen des Magazins bei allen Bundesministerien habe jedoch keines davon einen einzigen konkreten Fall einer Bedrohung von Mitarbeitenden genannt. „Dem Bundesinnenministerium sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt“, antwortete demnach das für das IFG zuständige Innenressort.

Entsprechend äußerten sich laut dem Bericht auch das Auswärtige Amt, das Entwicklungsministerium und das Justizressort. Andere Ministerien erklärten demnach, dass sie über solche Fälle „keine Statistik führen“ oder „sich zu Einzelfällen nicht äußern“ würden.

Experten widersprechen Regierung

Zwei ehemalige Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes kritisierten im „Stern“ die Begründung der Bundesregierung. Bereits heute gebe es umfangreiche Ausnahmen im IFG, wenn es um Bedienstete oder um die öffentliche Sicherheit gehe, erläutern Peter Schaar und Ulrich Kelber. Dass Gegner der Bundesrepublik an Informationen zu gelangen versuchten, sei zwar realistisch, sagte Schaar, dies beziehe sich aber „nicht auf das IFG“.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 2006 und gewährt Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten. Es wird auch von Journalistinnen und Journalisten sowie Nichtregierungsorganisationen regelmäßig genutzt.

Union und SPD hatten sich im Rahmen von „Bürokratieabbau“ darauf verständigt, die Auskunftsrechte „künftig auf natürliche Personen fokussieren“ zu wollen. Nichtregierungsorganisationen oder Medien wären damit außen vor. Zudem sollen diejenigen, die Auskünfte begehren, dafür künftig ein „berechtigtes Interesse“ darlegen müssen. Allerdings gibt es auch in den Koalitionsparteien selbst Kritik an den Plänen.