Angriff am Rande des CSD
: Das ist über den Verdächtigen Abdul B. bekannt

Abdul B. ist mit einem Van in eine Menschenmenge am Rande des CSD gefahren. Der 21-Jährige gehörte den Erkenntnissen zufolge der islamistischen Szene an. Was über ihn bekannt ist.
Von
red/dpa
Berlin
Jetzt in der App anhören

Mit diesem Van soll Abdul B. die Menschenmenge beim CSD gefahren sein. (Archivbild)

Sebastian Gollnow/dpa
  • Ein 21-Jähriger steuerte am Samstagabend einen Van in eine Menge am Rande des CSD.
  • Eine Frau starb, 29 Menschen wurden verletzt – später griff der Täter mutmaßlich mit Machete an.
  • Abdul B., in Berlin geboren und deutscher Staatsbürger, galt als islamistisch radikalisiert.
  • Er wurde 2022 verurteilt und 2025 wegen IS-Bezügen verfolgt; eine Jugendstrafe blieb nicht rechtskräftig.
  • Am Sonntagabend wurde er in Spandau gestellt und nach Angriff mit Stichwaffe von der Polizei erschossen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt, dass es Abdul B. war, der am Samstagabend einen weißen Van in eine Menschenmenge auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin gesteuert hat. Am Sonntagabend erschossen Polizisten den 21-Jährigen in einer Gartenkolonie in Spandau. Das ist über den mutmaßlichen Täter und den Vorfall bekannt:

Die Tat: 

  • Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
  • Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
  • Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.

Persönliches Leben: 

  • Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt. 
  • B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert. 
  • B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese. 
  • B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben. 
  • Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“

Kriminelle Vergangenheit: 

  • Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an. 
  • 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt. 
  • Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen. 
  • Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte. 
  • Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
  • Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft. 
  • Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt. 
  • Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
  • Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig. 

B.s Tod: 

  • Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18.00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden. 
  • Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen. 
  • B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen. 
  • Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit. 
  • Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert. 

Was offen bleibt: 

  • Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
  • Der Tatablauf im Detail ist unklar. 
  • Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.