Abgeordnetenhauswahl Berlin 2026
: Briefwahl beantragt - Kann man trotzdem im Wahllokal wählen?

Rund um die Briefwahl bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin gibt es zahlreiche Fragen. Hier gibt es die Antworten dazu.
Von
Daniel Steiger
Berlin
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Wahlen Berlin 2026 - Briefwahl

Was muss man bei der Briefwahl in Berlin beachten?

Sebastian Gollnow/dpa

In Berlin wird ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Etliche Hauptstädter haben dafür die Briefwahlunterlagen beantragt. Bis wann muss man diese wegschicken? Kann man trotzdem im Wahllokal wählen? Hier gibt es die Antworten zum Thema Briefwahl.

Briefwahl in Berlin - Bis wann muss der Brief zurückgeschickt werden?

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen laut Landeswahlleitung spätestens bis zum Wahltag, dem 20. September 2026, 18 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt (auf dem roten Wahlbrief angegeben) eintreffen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden. „Bei einer Rücksendung des Wahlbriefs per Post, empfehlen wir daher diesen frühzeitig zur Post zu geben. Zur Vermeidung von Postlaufzeiten kann der Wahlbrief bis zum 20. September 2026, 18 Uhr auch bei dem darauf angegebenen Bezirkswahlamt oder in dessen Briefkasten abgegeben werden“, so die Landeswahlleitung in Berlin.

Briefwahl beantragt - Kann man trotzdem im Wahllokal wählen?

Wer Briefwahl beantragt hat, kann laut Berliner Landeswahlleiter am Wahltag nur unter Vorlage des mit den Briefwahlunterlagen übersandten gültigen Wahlscheins wählen. Wenn dieser verloren gegangen ist, rät die Wahlleitung: „Wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr zuständiges Bezirkswahlamt, wenn Sie die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig bekommen haben. Ersatzwahlscheine können nur bis zum Samstag, dem 19. September 2026, 12 Uhr, ausgestellt werden.“

Wie werden die Briefwahlstimmen ausgezählt?

Die Auszählung der Briefwahlstimmen unterliegt strengen Regelungen. Sie erfolgt durch Briefwahlvorstände mit mehreren Mitgliedern, die sich gegenseitig kontrollieren, deren Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen und dokumentiert werden. Die Auszählung ist öffentlich und kann von Jedermann beobachtet werden. Die von den Wahlvorständen festgestellten Ergebnisse werden durch die zuständigen Wahlausschüsse geprüft und das endgültige Wahlergebnis festgestellt.