Weniger Behördengänge
: Wichtige Änderung beim Reisepass 2027

Eine geplante Gesetzesänderung soll ab 2027 für weniger Bürokratie sorgen und Bürgern einen zusätzlichen Behördengang ersparen.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Mann hält einen Reisepass in der Hand: Reisegenehmigungen wie ETA und ESTA sollten ausschließlich über staatliche Internetseiten oder Apps beantragt werden. (zu dpa: «Vorsicht vor Abzocke mit Reisegenehmigungen»)

Die Gesetzesänderung soll unnötige Behördengänge ersparen.

Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Ein Umzug bringt zahlreiche Formalitäten mit sich. Neben der Ummeldung des Wohnsitzes müssen häufig auch persönliche Dokumente aktualisiert werden. Dazu gehört bislang der Reisepass, wenn sich der Wohnort ändert. Doch genau diese Pflicht soll künftig wegfallen.

Wohnort im Reisepass muss nicht mehr aktualisiert werden

Nach den bisherigen Vorschriften müssen Passinhaber ihren Reisepass aktualisieren lassen, wenn sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen. Die Änderung wird in der Regel durch einen Aufkleber im Dokument vorgenommen. Wer lediglich innerhalb derselben Stadt umzieht, muss dagegen nichts ändern, da im Reisepass nur der Wohnort und nicht die vollständige Anschrift vermerkt ist.

Ab 2027 soll diese Verpflichtung vollständig entfallen. Das sieht eine geplante Änderung des Passgesetzes vor. Bürger sollen ihren Reisepass auch dann unverändert weiterverwenden dürfen, wenn sie inzwischen in einer anderen Stadt wohnen.

Eine freiwillige Aktualisierung des Wohnortes soll allerdings weiterhin möglich bleiben.

Warum soll die Änderung kommen?

Hintergrund der Neuregelung ist der Bürokratieabbau. Nach Angaben der Bundesregierung verursacht die bisherige Pflicht zusätzlichen Verwaltungsaufwand bei den Kommunen. Besonders dann, wenn für die Aktualisierung ein persönlicher Termin beim Bürgeramt notwendig ist.

Dabei besteht international keine rechtliche Verpflichtung, den Wohnort im Reisepass überhaupt anzugeben. Auch Sicherheitsbehörden können aktuelle Anschriften bei Bedarf über das Melderegister ermitteln.

Das Datenfeld „Wohnort“ soll deshalb weiterhin im Reisepass erhalten bleiben. Lediglich die Pflicht, den Eintrag nach einem Umzug zu aktualisieren, soll gestrichen werden.

Ummeldung nach einem Umzug bleibt Pflicht

Wichtig ist allerdings: Die geplante Erleichterung betrifft ausschließlich den Reisepass. Wer umzieht, muss seinen neuen Wohnsitz weiterhin innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Meldebehörde anmelden. Auch die Anschrift auf dem Personalausweis muss aktuell gehalten werden.