Weihnachtsgeschenke aus Polen: Expertin gibt wichtige Tipps zu Verbraucherrechten

Einkaufen in Polen ist beliebt, auch die Weihnachtsgeschenke shoppen viele Brandenburger hinter der Grenze. Dabei gibt es bei Rückgabe- und Umtauschrecht einiges zu beachten. (Symbolbild)
Christoph Soeder/dpaDer Weg von Brandenburg nach Polen ist nicht weit, warum also nicht auch gleich die Weihnachtsgeschenke im Nachbarland kaufen? Oft wartet hinter der Grenze das ein oder andere Schnäppchen. Eine Expertin der Verbraucherzentrale in Brandenburg hat wertvolle Tipps, die den Geschenke-Einkauf in Polen auch rechtlich absichern. Denn im Falle eines Umtauschs oder der Rückgabe gibt es in Polen andere Bedingungen. Welche das sind und worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten müssen.
Einkaufen in Polen: Vorsicht beim Rückgaberecht
In polnischen Geschäften gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht, wenn die Ware nicht gefällt oder bereits vorhanden ist. Das ist auch in Deutschland der Fall. Ein Umtausch oder die Rückgabe eines Weihnachtsgeschenks, nur weil es nicht gefällt, sind freiwillige Leistungen eines Händlers, erklärt Karolina Wróblewska von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie rät darum, sich vor dem Einkauf im Geschäft zu erkundigen, ob eine Rückgabe aus Kulanz möglich ist. In solchen Fällen muss man, wie auch in Deutschland, den Kassenbon aufbewahren.
Fälle, in denen Händler die Ware nicht zurücknehmen, passieren in Polen häufiger, als manche es vielleicht aus Deutschland gewöhnt sind. Die Verbraucherschützerin nennt auch ein Beispiel: So kaufte letztes Jahr eine Verbraucherin aus Brandenburg einen hochwertigen Kopfhörer in einem polnischen Elektronikmarkt als Weihnachtsgeschenk. Erst nach Weihnachten stellte sich heraus, dass ihr Sohn exakt das gleiche Modell bereits bekommen hatte. „Als sie die originalverpackten Kopfhörer zurückgeben wollte, lehnte der Händler die Rücknahme ab, was völlig rechtmäßig war. Solche Fälle erleben wir immer wieder in der deutsch-polnischen Verbraucherberatung“, berichtet Wróblewska.
Gewährleistung bei mangelhafter Ware
Wer in Polen Geschenke im Laden oder online kauft, bekommt auch im Nachbarland eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, wenn die Ware einen Mangel aufweist. „In den ersten zwölf Monaten geht das Gesetz sogar davon aus, dass die Ware bereits beim Kauf defekt war“, erklärt Karolina Wróblewska. Das bedeutet, geht innerhalb der ersten 12 Monate etwas kaputt, ist der Händler in der Beweispflicht, nicht der Verbraucher. Wichtig sei hier, den Mangel gut zu dokumentieren und schnellstmöglich schriftlich eine Nachbesserung oder einen Austausch beim Händler einzufordern.
Online-Kauf in Polen: Widerruf innerhalb von 14 Tagen
Anders sieht es beim Online-Einkauf aus: Hier profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher von einem gesetzlich geregelten Widerrufsrecht, auch beim Kauf in polnischen Online-Shops. „Wer im Internet bestellt, kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten“, so Wróblewska. „Der Widerruf muss in Textform erklären, beispielsweise per E-Mail mit Zustell- beziehungsweise Lesebestätigung.“
Bezahlen in Polen: So spart man Gebühren
Beim Einkauf in Polen sollte man mit der EC-Karte und in der Landeswährung Złoty zahlen, raten die Verbraucherschützer. „Viele Händler bieten beim Bezahlen mit Karte die Option an, in Euro abzurechnen. Allerdings entstehen dabei oft zusätzliche Aufschläge“, warnt Wróblewska. Wer in Złoty zahlt, profitiert meist zusätzlich vom günstigeren Wechselkurs der eigenen Bank.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet eine deutsch-polnische Verbraucherberatung an. Dort können Menschen sich nicht nur mit Problemen nach dem Geschenkeinkauf hinwenden, sondern zum Beispiel auch, wenn es Fragen zur Beauftragung von Handwerksleistungen aus Polen gibt.
