Walnüsse vom Straßenrand sammeln
: Darf ich Nüsse einfach mitnehmen?

Unter so manchem Nussbaum am Straßenrand liegen die Nüsse noch immer zuhauf. Das lockt zum Anhalten und Sammeln. Geht das so einfach?
Von
Lisa Klopp-Jaber
Cottbus
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Obstbauer Kreuter erntet am Stadtrand von Koblenz Walnüsse. (zu dpa «Walnuss-Plantagen im Kommen») +++ dpa-Bildfunk +++

Darf man einfach am Straßenrand anhalten und die Nüsse einsammeln?

Thomas Frey/dpa

Von September bis Oktober schmeißen die Nussbäume ihre Früchte ab. Die leckeren Nüsse werden dann gesammelt, getrocknet und weiterverarbeitet. Auch im November findet man noch den ein oder anderen Nussbaum, unter dem die Walnüsse zuhauf liegen und darauf warten, gesammelt zu werden. Doch darf man einfach am Wegesrand anhalten und Nüsse einsammeln? Was erlaubt und verboten ist beim Sammeln von Nüssen am Straßenrand.

Nüsse vom Straßenrand sammeln und mitnehmen

Das Gesetz in Deutschland besagt, dass Nüsse nur mit Zustimmung des Besitzers oder Pächters mitgenommen werden. Alle Wiesen, Felder, Wälder, Straßen und Flächen haben einen Besitzer oder Pächter, den man fragen muss, bevor man Früchte einsammelt. Zwar sehen es viele Besitzer von öffentlichen Plätzen oder Straßen gelassen, wenn Menschen Obst oder Nüsse einfach mitnehmen, doch wenn es ernst wird, ist die Rechtslage ganz eindeutig.

Bäume entlang Landstraßen sind oft verpachtet, Obstwiesen sind meist in Privatbesitz und öffentliche Plätze gehören meist der Gemeinde oder Stadtverwaltung. Wer jetzt noch Nüsse unter einem Nussbaum findet und einsammeln will, muss den Besitzer ausfindig machen und sich erkundigen, ob das erlaubt ist, sonst kann es eine Strafe drohen.

Dass man keine Nüsse von einem Privatgrundstück entwendet, ist allen klar. Früchte, die auf privaten Grundstücken liegen, sind ganz eindeutig Privatbesitz. Die Bäume am Wegesrand haben allerdings auch immer einen Besitzer, auch wenn dieser nicht immer offensichtlich ist. Auch wenn der Besitzer unklar ist, kann man sich nicht mehr auf „Mundraub“ berufen. Seit 1975 gibt es den Mundraub-Paragrafen, der das Entwenden einzelner Lebensmittel, um den eigenen Hunger zu stillen, von normalem Diebstahl unterschied, nicht mehr. Nun ist Mundraub normaler Diebstahl und die Menschen müssen sich auch für Mundraub verantworten.

Dann ist das Sammeln von Nüssen erlaubt

Es gibt Kommunen, die es ausdrücklich wünschen, dass die Menschen die Nüsse unter den Walnussbäumen aufsammeln. Doch dies ist meist klar und deutlich gekennzeichnet. Es gibt sogar Städte, die Obst- und Nussbäume gezielt gepflanzt haben, um die Bevölkerung mit Obst zu versorgen. Doch auch das ist mit einer Kennzeichnung versehen. Wo es keine ausdrückliche Kennzeichnung gibt, muss man sich vorher bei der Gemeinde oder dem Grünflächenamt informieren.