Waldbrände in Europa: Reisexperte sagt, was bei Feuer am Urlaubsort gilt

Waldbrände kommen am Mittelmeer häufig vor. Was dann für Urlauber gilt, erklärt ein Reisesicherheitsexperte.
Murat Kocabas/dpaDas Auswärtige Amt warnt vor extremer Hitze in Südeuropa. In Südfrankreich und der Türkei kämpfen die Menschen aktuell gegen Waldbrände. Was gilt rechtlich, wenn es am Urlaubsort zu Feuern, Dürre oder extremer Hitze kommt?
Hitzewellen nehmen zu
Am stärksten konzentrieren sich Waldbrände auf Regionen im Mittelmeerraum: Griechenland
(jüngst Chios), Süditalien, Südfrankreich oder die Türkei sind häufig betroffen. Experten empfehlen mittlerweile, für diese Regionen lieber den Früh- oder Spätsommer für die Urlaubsbuchung ins Auge fassen.
„Wir beobachten in den letzten Jahren in der Tat, dass es im Hochsommer vermehrt zu Bränden und Hitzeperioden vor allem im östlichen Mittelmeer kommt“, sagt Samed Kizgin, Chief Content Officer beim Krisenfrühwarnspezialisten A3M. Für Juli und August 2024 zeigen Auswertungen auffällige Hitzewellen – nicht nur in Südeuropa, sondern bis nach Mitteleuropa und den Nordosten Deutschlands.
Was gilt bei Hitzewellen und Waldbrand im Urlaub?
Extreme Hitze: Allein hohe Temperaturen gelten nicht als außergewöhnlicher Umstand im Sinne des Reiserechts. In südlichen Urlaubsländern sind Temperaturen über 40 Grad im Sommer nicht ungewöhnlich und stellen daher keinen Grund für eine kostenfreie Stornierung dar. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Hitze zu erheblichen Beeinträchtigungen führt, wie z. B. Stromausfällen oder Ausfällen der Klimaanlage, die nicht behoben werden können. In solchen Fällen kann eine Reisepreisminderung möglich sein, sofern der Veranstalter nicht rechtzeitig Abhilfe schafft.
Waldbrände rechtfertigen eine kostenlose Stornierung nur, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt. Bei Überschwemmungen oder Dürre gelten ähnliche Hürden.
Dürre und Wassermangel: Dürreperioden wie aktuell in einigen Regionen Italiens, die zu Einschränkungen wie leeren Pools oder Wasserknappheit führen, gelten in der Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand. Solche Beeinträchtigungen können jedoch als Reisemängel betrachtet werden, die eine Preisminderung rechtfertigen, sofern sie erheblich sind und nicht behoben werden. Ein Beispiel wäre ein leerer Pool, der laut Frankfurter Tabelle eine Minderung von 10 bis 20 % des Reisepreises rechtfertigen kann.
„Ab bestimmten Temperaturen ist Aktivität nicht mehr ratsam“
Reiseexpertin Nina Hammer vom Vergleichportal HolidayCheck gibt außerdem zu bedenken: „Reisende sollten sich bewusst damit auseinandersetzen, wie viel Hitze sie im Urlaub vertragen – denn ab bestimmten Temperaturen ist körperliche Aktivität schlichtweg nicht mehr ratsam.“ Sie rät zu Pauschalreisen mit Sicherheitsnetz: „Zwar sind medizinische Notfälle selten, doch bei extremen Wetterlagen kümmert sich der Veranstalter um Rückreise oder Unterkunft.“ Bei Individualreisen, also wenn Flug und Hotel getrennt voneinander gebucht wurden, bleiben Reisende auf den Kosten sitzen. Eine Rückerstattung des Reisepreises ist aber auch bei Pauschalreisen nur in Ausnahmefällen möglich. Auch interessant: Hitzewelle über Deutschland - hier wird es am heißesten
