Vier Jahre Taliban-Herrschaft: Amnesty-Bericht – „Frauen und Mädchen nahezu völlig entrechtet“

Taliban-Kämpfer feiern 2024 den dritten Jahrestag des Abzugs der US-geführten Truppen aus Afghanistan.
Siddiqullah Alizai/AP/dpaVier Jahre nach der Machtübernahme der Taliban am 15. August 2021 habe sich die Menschenrechtslage in Afghanistan nach Einschätzung von Amnesty International dramatisch verschlechtert. Das Justizsystem sei unter der Herrschaft der Taliban von Willkür, Gewalt und völliger Straflosigkeit geprägt. Besonders hart betroffen seien Frauen und Mädchen, die nach Darstellung der Organisation nahezu alle grundlegenden Rechte verloren hätten.
Afghanistan unter Taliban-Herrschaft: Vom Rechtsstaat zur Willkürherrschaft
Mit dem Sturz der damaligen Regierung hätten die Taliban das verfassungsbasierte Rechtssystem durch eine strikte Auslegung der Scharia ersetzt. Gerichtsverfahren fänden demnach meist hinter verschlossenen Türen statt, geführt von einem einzelnen Richter (Qazi), der sich auf die subjektive Interpretation religiöser Texte durch einen Mufti stütze. Einheitliche Gesetze gebe es nicht. Identische Straftaten könnten je nach Rechtsquelle völlig unterschiedliche Urteile nach sich ziehen.
Amnesty dokumentiere willkürliche Festnahmen, das „Verschwindenlassen“ von Personen und öffentliche Körperstrafen wie Auspeitschungen oder Hinrichtungen, die teils in Stadien vollzogen würden. Entscheidungen würden nicht schriftlich festgehalten, eine rechtliche Überprüfung sei praktisch unmöglich.
Auch alltägliche Handlungen könnten bestraft werden: So drohe Auspeitschung für das Hören von Musik; Frauen würden verhört, wenn sie nicht vollständig verschleiert seien. Das Justizsystem basiere, so zitiert Amnesty die Südasien-Campaignerin Samira Hamidi, nicht auf dem Schutz der Menschenrechte, sondern auf Angst und Kontrolle.
Frauen und Mädchen nahezu rechtlos
Vor der Machtübernahme hätten in Afghanistan Frauen als Richterinnen, Staatsanwältinnen und Anwältinnen gearbeitet. Institutionen zum Schutz der Frauenrechte seien etabliert gewesen, darunter Familiengerichte und Abteilungen für Gewalt gegen Frauen. Heute seien diese Strukturen aufgelöst, und die meisten Juristinnen lebten im Exil oder im Verborgenen. Frauen und Mädchen in Afghanistan haben dem Bericht zufolge kaum Zugang zur Gesundheitsversorgung und dürften keine weiterführenden Schulen oder Hochschulen besuchen. Geschlechtsspezifische Gewalt werde weder bekämpft noch strafrechtlich verfolgt.
Deutschland in der Kritik: „menschliche und rechtliche Bankrotterklärung“ der Bundesregierung
Auch im Juli 2025 sind Personen aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben worden. Laut Medienberichten waren darunter auch Menschen, die sich in psychiatrischer Betreuung befunden hätten. Amnesty wirft der Bundesregierung vor, damit gegen das Völkerrecht zu verstoßen. Nicht ohne Grund habe der Internationale Strafgerichtshof im Juli 2025 Haftbefehle gegen führende Taliban wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen.
Das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan (BAP) ist gestoppt worden. Knapp 2.300 Afghaninnen und Afghanen, darunter viele Frauen und Kinder, hätten bereits eine verbindliche Aufnahmezusage für Deutschland erhalten. Trotzdem hätten sie bislang nicht einreisen können; Pakistan habe begonnen, diese Personen abzuschieben. Am 13. August 2025 seien erstmals rund 40 Menschen mit deutscher Aufnahmezusage nach Afghanistan zurückgeschickt worden. Amnesty spricht von einer „menschlichen und rechtlichen Bankrotterklärung“ der Bundesregierung.
Forderungen von Amnesty International
Die Organisation fordert, die Taliban müssten drakonische Gesetze und Körperstrafen umgehend abschaffen und die Unabhängigkeit der Justiz wiederherstellen. Gleichzeitig müsse die internationale Gemeinschaft durch diplomatischen Druck die Wiedereinführung eines formellen Rechtssystems und die Achtung der Menschenrechte in Afghanistan erzwingen.
An die Bundesregierung richte Amnesty den Appell, alle Afghan*innen mit deutscher Aufnahmezusage zurückzuholen, sofort Visa zu erteilen und Sicherheitspersonal nach Pakistan zu entsenden sowie die Aufnahmeprogramme für Schutzsuchende ausreichend zu finanzieren.
