Verbotene Pilzsorten
: Wer diese Pilze sammelt, riskiert hohe Bußgelder

Diese Pilze dürfen nicht gesammelt werden, sonst drohen saftige Bußgelder.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Cottbus
Jetzt in der App anhören
Ein Körbchen mit Pilzen steht nach einer Sammeltour an einem Waldweg. Nach zuletzt nassen Tagen wachsen aktuell viele Pilze in den heimischen Wäldern. +++ dpa-Bildfunk +++

Welche Pilze man nicht sammeln darf.

Frank Hammerschmidt/dpa

Es ist Pilzzeit! Für viele ist das Pilzesammeln ein Hobby, um sich an der frischen Luft und in der Natur zu bewegen. Es gibt sogar Pilzsammlerinnen und Pilzsammler, die gar keine Pilze essen, sie aber passioniert sammeln. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Pilze nicht gesammelt werden dürfen. Sonst drohen saftige Bußgelder.

Diese Pilze dürfen nicht gesammelt werden

In Deutschland gibt es Pilze, die man nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV
Anlage 1 zu § 1) nicht sammeln darf, weil sie geschützt sind. Dazu gehören diese Pilze:

  • Semmel-Porling
  • Schaf-Porling
  • Grünlinge
  • Echter Königsröhrling
  • Sommer-Röhrlinge
  • Erlen-Grünling
  • Trüffel
  • März-Schnecklinge
  • Saftlinge
  • Kaiserlinge
  • weißer Bronze-Röhrling
  • gelber Bronze-Röhrling
  • Weiße Steinpilz
  • Schwarzhütige Steinpilz

Folgende Arten sind geschützt, dürfen aber in geringen Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden:

  • Pfifferlinge
  • Steinpilze
  • Rotkappen
  • Birkenpilze
  • Bratling
  • Schweinsohr
  • Morcheln

Auch nicht besonders geschützte Pilzsorten dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz nur in geringen Mengen gesammelt werden, wie Maronenröhrlinge und Hallimasche.