Unfaire Handgepäck-Regeln
: Verbraucherzentrale klagt gegen diese Airlines

Hohe Zusatzgebühren und viel zu kleine Gepäckmaße. Bei vielen Airlines ist die Mitnahme von Handgepäck an strikte Bedingungen geknüpft. Das soll sich ändern.
Von
Nicole Züge
Cottbus
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Passagiere mit Fluggepäck.: ARCHIV - 22.06.2024, Niedersachsen, Hannover: Fluggäste warten am Morgen im Flughafen Hannover-Langenhagen. (zu dpa: «Verbraucherschützer verklagen Airlines wegen Handgepäck-Gebühren») Foto: Michael Matthey/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Handgepäck ist bei einigen Airlines eine Kostenfalle. Die Verbraucherzentrale will das ändern und verklagt 7 Fluggesellschaften wegen unzulässiger Handgepäck-Regeln.

Michael Matthey/dpa

Verstoßen die Handgepäckregeln vieler Airlines gegen geltendes EU-Recht? Die Verbraucherzentrale sagt, ja – und klagt nun. Welche Fluggesellschaften betroffen sind und was das für Flugreisen bedeutet.

Verbraucherzentrale: Klage gegen 7 Airlines

Die Verbraucherzentrale geht rechtlich gegen insgesamt 7 Fluggesellschaften vor. Der Vorwurf: Die Fluggesellschaften verlangen für „angemessenes“ Handgepäck Aufpreise, obwohl dies laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-487/12 aus 2014) ein fester Bestandteil der Beförderung ist und nicht extra berechnet werden darf. Die Aktion ist Teil einer europaweiten Initiative, bei der auch der BEUC (europäischer Verbraucherverband) und weitere nationale Organisationen aktiv sind.

Vorgehen wird die Verbraucherzentrale gegen folgende Airlines: Norwegian Air, Ryanair, Transavia, Volotea, easyJet, WizzAir und Vueling Airlines.

Handgepäck am Beispiel easyJet

Ein Beispiel für unzulässige Preisaufschläge ist aus Sicht der Verbraucherzentrale das Unternehmen easyJet. Im Flugpreis enthalten ist nur die Mitnahme einer kleinen Tasche mit Maßen von maximal 45 x 36 x 20 Zentimetern. Dabei müsste aus Sicht der Verbraucherzentrale auch ein größeres Gepäckstück im Preis mit inbegriffen sein. Ein weiteres Handgepäckstück kann gegen Aufpreis dazu gebucht werden. Der Aufpreis steigt erneut, wenn der Fluggast das angeblich zu große oder das zweite Gepäckstück erst am Gate anmeldet.

Die Klage gegen easyJet ist beim Kammergericht Berlin eingereicht worden, die Klage gegen WizzAir Hungary Ltd. liegt beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das Verfahren gegen Vueling Airlines S.A. beim Oberlandesgericht Hamm. Die übrigen Klagen werden vorbereitet.

Verbraucherzentrale fordert Standards für Handgepäck

Für Handgepäck darf aus Sicht der Verbraucherzentrale kein Zuschlag verlangt werden, wenn Gewicht und Abmessungen vernünftigen Anforderungen entsprechen und zudem Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden. Die Verbraucherschützer wollen mit den Klagen eine Standardisierung für ein praxistaugliches Handgepäck auf den Weg bringen. Das könnte viele Erleichterungen für Fluggäste zur Folge haben.