Thüringen schenkt Familien Geld für den Urlaub
: So sichert man sich den Zuschuss

Mit der Förderung des Landes Thüringen können auch Familien mit geringerem Einkommen sowie in belasteten Lebenssituationen Urlaub machen. Die wichtigsten Informationen zum Programm gibt es hier im Überblick.
Von
Theresa Thiem,
David Hahn
Erfurt
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Sommerwetter in Thüringen: ARCHIV - 20.07.2024, Thüringen, Saalburg: Urlauber und Badegäste am Badestrand vom Campingplatz Saalburg Beach (Aufnahme mit Drohne). Vielerorts suchen die Menschen bei hochsommerlichen Temperaturen nach Abkühlung. (zu dpa: «Urlaub in Thüringen wieder so gefragt wie vor Corona») Foto: David Breidert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Für Menschen mit geringerem Einkommen gibt es in Thüringen Möglichkeiten, Zuschüsse für den Familienurlaub zu bekommen.

David Breidert/dpa

Vielen Familien ist es nicht möglich, einen Urlaub für ihre Familie zu finanzieren. Deshalb gibt es in einigen Bundesländern Zuschüsse und Förderprogramme, darunter auch in Thüringen.

Wer erhält in Thüringen Zuschüsse für den Familienurlaub?

Besonders an Familien mit geringem Einkommen oder mit vielen Kindern sowie an Alleinerziehende richtet sich das Angebot. Auch für Aufenthalte von pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderung sind viele der Familienferienstätten geeignet. Der Hauptwohnsitz der Familie muss sich dabei in Thüringen befinden. Unterstützt werden dementsprechend Familien mit kindergeldberechtigten Kindern, die ein geringes Einkommen haben. Das Einkommen und Vermögen darf dabei eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Grenze liegt bei maximal dem Vierfachen des Sozialhilfesatzes (bei Alleinerziehenden dem Fünffachen). Dabei zählt nicht nur das Einkommen aus Arbeit, sondern auch andere Gelder, die für den Lebensunterhalt genutzt werden können.

Was beinhalten die Urlaubsförderungen?

Gefördert werden Aufenthalte in insgesamt neun Familienferienstätten und Familienbildungseinrichtungen in Thüringen. Für Angebote der Familienbildung beträgt die Höhe des Zuschusses 25 bis 40 Euro pro Übernachtung und Verpflegung pro Person (Erwachsene: bis zu 40 Euro, kindergeldberechtigtes Kind mit Behinderung: bis zu 35 Euro, kindergeldberechtigtes Kind: bis zu 25 Euro). Bei Aufenthalten in Familienferienstätten wird pro Tag ein Pauschalbetrag an den Übernachtungs- und Verpflegungsausgaben bezuschusst:

  • Bis zu 30 Euro pro teilnehmenden Erwachsenen
  • Bis zu 25 Euro pro kindergeldberechtigtes Kind mit Behinderung
  • Bis zu 20 Euro pro kindergeldberechtigtes Kind

Die Familienerholungsaufenthalte sollen zusammenhängend mindestens zwei Tage bis 7, maximal aber 12 Tage (je nach Angebot) dauern. Für jede Familie gilt, dass die Förderung maximal einmal pro Jahr beansprucht werden darf.

Wie und wo beantragt man in Thüringen Urlaubszuschüsse?

Besteht Interesse an einem Angebot, sollte man sich direkt bei der Familienferienstätte bzw. Familienerholungseinrichtung anmelden. Der Antrag muss also nicht im Ministerium gestellt werden. Stattdessen wird der Aufenthalt in der Einrichtung gebucht und die Ermäßigung durch die Landesförderung wird direkt mit dem Preis verrechnet bzw. man erhält ein Angebot mit dem vergünstigten Preis.

Informationen zu den Familienerholungsangeboten lassen sich direkt bei den Thüringer Familienferienstätten nachlesen. Nach Kontaktaufnahme geben die Thüringer Familienferienstätten auch darüber Bescheid, welche freien Plätze in ihren Einrichtungen noch verfügbar sind. Hierbei ist es möglich sowohl telefonische als auch persönliche Beratung zu erhalten. Weitere Informationen zum Landesprogramm gibt es hier.