Stromanbieter wechseln: Das ist neu - Fristen sind jetzt noch kürzer

Neues Zuhause, doppelter Stromvertrag? Ein kleiner Fehler kann teuer werden – wie sich das vermeiden lässt.
Hauke-Christian Dittrich/dpaSeit dem 6. Juni 2025 können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Stromanbieter werktags innerhalb von 24 Stunden wechseln – zumindest teilweise. Möglich macht das eine neue EU-Richtlinie, die nun von der Bundesnetzagentur umgesetzt wurde.
Ziel: mehr Wettbewerb, mehr Transparenz – und weniger Wartezeit beim Versorgerwechsel. Doch der Teufel steckt im Detail.
Nur Technik – nicht Vertrag
Die neue Regel betrifft ausschließlich den technischen Ablauf beim Wechsel: Sobald ein neuer Vertrag abgeschlossen ist und der Anbieter die Lieferung beim Netzbetreiber anmeldet, muss dieser binnen eines Werktags – also von Montag bis Freitag– aktiv werden.
Die Kündigungsfristen bleiben dabei bestehen. Nur wer den Altvertrag regulär oder per Sonderkündigung beendet hat, profitiert sofort vom 24-Stunden-Wechsel.
Zentral für den Prozess ist die sogenannte MaLo-ID: Eine elfstellige Kennziffer auf der Stromrechnung, die jede Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert. Sie ersetzt die bisherige Zählernummer und beschleunigt den Datenaustausch zwischen Anbieter und Netzbetreiber.
Achtung: Kündigungsfrist bleibt bestehen
Was bisher möglich war, ist jetzt tabu. Rückwirkende An- und Abmeldungen – etwa bei Umzügen – sind nicht mehr erlaubt. Wer vergisst, rechtzeitig den Anbieter zu informieren, rutscht automatisch in die teure Grundversorgung oder zahlt doppelt. Auch Nach- und Vormieter müssen sich künftig kümmern, damit der Strom fließt.
Gekündigt werden kann wie bisher mit vier Wochen Frist – oder sofort bei Preiserhöhungen. Dann greift das Sonderkündigungsrecht. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt bestehen. Wer sich doch umentscheidet, kann auch weiterhin innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.
Die neue Regelung gilt zunächst nur für Stromkunden. Beim Gas müssen sich Verbraucher:innen noch gedulden: Ein vergleichbarer 24-Stunden-Wechsel ist laut EU-Richtlinie frühestens ab 2026 vorgesehen.