Steuererklärung 2025
: Muss man jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben?

Ob die Steuererklärung wirklich jedes Jahr fällig ist.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Cottbus
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Ein Schriftzug steht auf einem Schild an einem Eingang vom Finanzamt Hildesheim. (zu dpa: «Niedersachsens Finanzämter sind 2023 langsamer geworden») +++ dpa-Bildfunk +++

MUSS jeder eine Steuererklärung abgeben?

Julian Stratenschulte/dpa

Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kannst sie freiwillig einreichen. Das lohnt sich bei hohen Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen. Dann bekommt man im besten Fall eine Steuererstattung. Eine einmalige Abgabe verpflichtet nicht, in Zukunft eine Steuererklärung zu machen. Das ist ein Mythos. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

Für diese Menschen ist eine Steuererklärung verpflichtend

Verpflichtend ist die Abgabe einer Steuererklärung für alle jene Menschen,

  • die Einkünfte von mehr als 410 Euro erhalten haben, von denen noch keine Steuer abgezogen wurde,
  • die Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen haben,
  • die mehrere Arbeitgeber hatten und beim Zweitjob keine Pauschalversteuerung als Minijob oder kurzfristige Beschäftigung vorgenommen wurde,
  • die Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge von mehr als 410 Euro erstattet bekommen haben,
  • die mit ihrem Ehegatten die Lohnsteuerklassenkombination 3 und 5 oder 4 mit Faktor gewählt haben,
  • die beim Finanzamt vorab Freibeträge beantragt haben,
  • die bei ihren Banken zu hohe Freistellungsaufträge für Kapitaleinkünfte beantragt haben,
  • oder die besonderen Lohn, etwa 13. und 14. Monatsgehälter, Entschädigungen, besondere Gratifikationen, Tantieme, Jubiläumszuwendungen oder Urlaubsgelder bekommen haben und der Gesamtbetrag der Einkünfte den jeweiligen Grundfreibetrag übersteigt (2024: 11.784 Euro, 2025: 12.096 Euro).

Wann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt

Liegt keiner der gesetzlichen Gründe für die Abgabe vor, muss auch keine Steuererklärung eingereicht werden. Die freiwillige Abgabe kann sich aber trotzdem lohnen. Und zwar zum Beispiel für Jahre in denen,

  • hohe Werbungskosten – etwa aufgrund von weiten Wegen zur Arbeit, doppelter Haushaltsführung, beruflich bedingte Umzüge, Dienstreisen, Weiterbildungen, Anschaffungen von Arbeitsmitteln auf eigene Kosten, Arbeit von zu Hause aus oder Bewerbungskosten - angefallen sind,
  • der Monatslohn schwankt,
  • hohe Sonderausgaben – etwa aufgrund von großzügigen Spenden – vorlagen,
  • oder außergewöhnliche Belastungen – zum Beispiel durch Krankheit – angefallen sind.

Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben vier Jahre Zeit, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen. Bis zum 31. Dezember 2025 muss die Erklärung für 2021 beim Finanzamt vorliegen. Danach verfällt die Chance.

Erinnert das Finanzamt im Jahr nach der freiwilligen Abgabe erneut an die Einreichung, reicht es, die Behörde auf die fehlende gesetzliche Verpflichtung hinzuweisen. Das genügt.

In Ausnahmefällen fordert das Finanzamt zur Abgabe auf. Das entspricht einer Verpflichtung. Das passiert nur, wenn die Behörde eine Verpflichtung vermutet oder weiß. Das berichtet die Deutsche Presseagentur.