Steuererklärung für 2024: Diese Strafen drohen nach der Abgabefrist am 31. Juli

Wer die Abgabefrist für die Steuererklärung ignoriert, muss mit Geldstrafen rechnen. Wie hoch sind diese?
Oliver Berg/dpaMillionen Deutsche müssen Jahr für Jahr eine Lohnsteuererklärung machen und beim Finanzamt einreichen. Für die Abgabe gilt in diesem Jahr eine vorgezogene Frist. Wer die Steuererklärung 2024 ohne Steuerberater macht, muss diese bis zum 31. Juli einreichen. Wer das versäumt, riskiert folgende Strafen.
Steuererklärung 2024: Wer die Frist versäumt, zahlt Strafe
Wer diese Fristen zur Abgabe der Steuererklärung versäumt, muss damit rechnen, vom zuständigen Finanzamt einen Verspätungszuschlag auferlegt zu bekommen. Außerdem kann die Behörde anhand der ihnen vorliegenden Daten eine Steuerschätzung durchführen, die nachteilig sein kann. Laut Finanzamt Nordrhein-Westfalen ist die Höhe des Verspätungszuschlags gesetzlich geregelt: Demnach beträgt er für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, aber mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung.
Welche Ausnahmen gibt es für die Abgabefrist der Steuererklärung?
Die Abgabe der Steuererklärung 2024 bis zum 31. Juli 2025 ist für all diejenigen bindend, die zur Einreichung der Erklärung verpflichtet sind und diese allein erledigen. Mehr Zeit bleibt nur denjenigen, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit der Arbeit betrauen. Dann verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung von 2024 automatisch bis zum 30. April 2026. Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist und die Steuererklärung freiwillig einreichen möchte, kann diese bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden.
Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind etwa Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld erhalten haben. Auch für zusammenveranlagte Ehepaare, die von den Steuerklassenkombinationen 3 und 5 oder 4 mit Faktor Gebrauch machen, ist die Abgabe Pflicht.
