Steine, Muscheln, Sand sammeln: In diesen Urlaubsländern drohen drastische Strafen

Muscheln, Steine oder Sand dürfen in vielen beliebten Urlaubsländern nicht gesammelt werden. Unsere Liste zeigt, was Urlauber in Griechenland, Spanien, der Türkei, Portugal, auf Zypern sowie in Italien, Ägypten und Frankreich erwartet. (Bild: Eine Bucht auf Kreta.)
Socrates Baltagiannis/dpaVorsicht im Sommerurlaub! Was für viele Menschen zu einem gelungenen Urlaub gehört, kann teils drastische Strafen nach sich ziehen. Es geht um das Sammeln und Mitnehmen von Sand, Muscheln und Steinen. Solche Souvenirs können – je nach Reiseland – richtig teuer werden. In einigen Ländern sind sogar Haftstrafen möglich! Unsere Liste gibt Aufschluss darüber, was in den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen erlaubt und verboten ist.
Steine als Urlaubsmitbringsel: Hier droht Haft!
Die Belgierin Kim Mergits sammelte im Jahr 2023 im Türkei-Urlaub mit ihrem Mann drei Steine für ihr heimisches Aquarium. So weit, so harmlos, dachte sich das Paar. Beim Rückflug wurden beide dann am Flughafen Antalya bei einer Routinekontrolle erwischt. Der Vorwurf: versuchter Schmuggel von Kulturgut.
Die Steine wurden beschlagnahmt, die Sammlerin und der Sammler durften das Land nicht verlassen. In der Folge stuften Experten die Steine als archäologisch wertvoll ein. Wochenlang mussten die Belgier in der Türkei ausharren, sich regelmäßig bei der Polizei melden und dabei sogar mit einer Haft- oder Geldstrafe rechnen.
Denn: Der Besitz und Export von Natur- und Kulturgütern – dazu gehören auch Muscheln und Seine – kann in der Türkei mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Weiter ging es so: Kim Mergits durfte nach einigen Wochen unter richterlicher Aufsicht die Türkei wieder Richtung Heimat verlassen, wurde aber gemeinsam mit ihrem Mann von einem türkischen Gericht in Abwesenheit zu zehn Monaten Haft und einer Geldstrafe wegen Diebstahls und Besitzes historischer Artefakte verurteilt. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sogar bis zu zwölf Jahre Haft und rund 16.000 Euro Strafe gefordert. Somit sind die beiden Belgier nahezu glimpflich davongekommen. In die Türkei werden sie wohl nicht mehr reisen, denn da wartet das Gefängnis auf die beiden Steinesammler.
Auch die Gesetze anderer Urlaubsländer sind teilweise recht rigoros, was die Mitnahme solcher „Souvenirs“ angeht.
Regeln für Steine, Muscheln und Sand in der Türkei
Dass Steine, egal welcher Art, in der Türkei zum Problem werden können, beweist der oben geschilderte Fall eindrücklich. Dabei geht aber nicht nur um gesammelte Steine, auch Steine aus Souvenirshops können diese Probleme mit sich bringen.
Auch das Auswärtige Amt (AA) warnt davor, im Türkei-Urlaub allzu sorglos der eigenen Sammelleidenschaft nachzugehen:
- „Bei Verstößen sind auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionszahlungen z. B. von 9.000 EUR gängige Praxis, auch wenn es sich um Antiquitäten bzw. alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert handelt“, schreibt das AA in seinen Reisehinweisen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff „Antiquitäten“ demnach weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunterfallen. Für Reisende ist nicht erkennbar, ob ein Souvenir harmlos ist oder zu hohen Strafen führen kann.
- Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien, Steine, Muscheln und generell alt aussehende Gegenstände sollten darum weder gekauft noch gesammelt werden.
Steine, Muscheln und Sand sammeln: Das gilt für andere Urlaubsländer
Auch weitere, sehr beliebte Urlaubsländer stellen die Ausfuhr bestimmter „Souvenirs“ unter Strafe. Muscheln, Steine, Schneckenhäuser und nicht zuletzt der Strandsand sind wichtig für den Erhalt lokaler Ökosysteme. Auch darum achten viele Länder darauf, dass Reisende diese Naturgüter nicht außer Landes bringen.
- Griechenland: Für den unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände sowie den Versuch ihrer Ausfuhr drohen in Griechenland hohe Strafen. Erwerb und Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig. Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten, teilweise auch von bestimmten Stränden, mitnehmen, warnt das AA. Sand scheint verschiedenen Quellen nach kein Problem zu sein. Muscheln dürfen in sehr kleinen Mengen gesammelt werden, allerdings hier unbedingt darauf achten, dass es sich nicht um geschützte Arten handelt. Es kann auch regionale Unterschiede geben, darum ist es ratsam, sich vorab zu informieren.
- Zypern: Die Ausfuhr von Antiquitäten aus dem Nordteil der Insel ist ausnahmslos verboten; dies beinhaltet generell auch Steine, Tonstücke, Fossilien und alt aussehende Gegenstände.
- Italien: In Italien ist das Mitnehmen von Sand, Muscheln oder Steinen verboten – selbst in kleinen Mengen drohen Bußgelder von bis zu 3.000 Euro. Wer dagegen verstößt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Besonders streng kontrolliert wird auf Sardinien. Dort schützen teilweise sogar Kameras die Strände, am Flughafen wird Berichten zufolge ebenfalls gezielt kontrolliert.
- Spanien: Kleinere Mengen Muscheln, Steine oder Sand dürfen gesammelt werden. Allerdings kann es in den verschiedenen Regionen Unterschiede geben.
- Ägypten: In Ägypten dürfen antike Gegenstände sowie viele, unter Natur- und Artenschutz stehende, Pflanzen und Tiere (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz) nicht ausgeführt werden. Das gilt für gesammelte und gekaufte Objekte.
- Portugal: Ungeschützte Muschelarten und Schneckenhäuser dürfen für den privaten Gebrauch gesammelt werden. Ausnahmen kann es regional geben, darum immer auf Hinweise achten und im Zweifel informieren. Schneckenhäuser sollten grundsätzlich liegengelassen werden. Sie sind wertvoller Rückzugsraum für Einsiedlerkrebse.
- Frankreich: Das Land verbietet das Mitnehmen von Sand, Steinen und Muscheln vom Strand. Verstöße können nach Angaben des ADAC bis zu 1500 Euro kosten. Wer Schalentiere sammeln will, muss sich vor Ort über die Regeln informieren. Im Zweifel lieber sein lassen!
