Verbotenes Feuerwerk an Silvester
: Strafen bei illegalem Feuerwerk

Wer für Silvester, illegale Feuerwerksraketen und Böller kauft und nutzt, muss mit Strafen rechnen. Hier gibt es alle Infos zu verbotenem Feuerwerk und den damit einhergehenden Strafen.
Von
Lea Lange,
Theresa Thiem
Berlin
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Illegale Pyrotechnik: ARCHIV - 08.10.2020, Polen, Leknica: Illegale Pyrotechnik liegt auf einem Markt an der polnisch-deutschen Grenze auf einem Tisch. Der Zoll hat auf der A17 illegale Pyrotechnik entdeckt, die hinter Lebensmitteln versteckt war. (zu dpa: «Zoll stoppt Lkw mit einer Tonne illegaler Pyrotechnik») Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Diese Strafen drohen, beim Kauf und Abbrennen von illegaler Pyrotechnik.

Sebastian Kahnert/dpa

Sobald kurz vor Silvester der Verkauf für Feuerwerkskörper startet, gibt es einen großen Ansturm in den Einkaufsläden. Wer deshalb auf illegales Feuerwerk zurückgreift, das für alle Beteiligten und im schlimmsten Fall sogar für Unschuldige gefährlich sein kann, dem drohen folgende Strafen:

Feuerwerk kaufen: Illegale Raketen und Böller erkennen

In Deutschland dürfen ausschließlich Feuerwerksraketen und Böller der Kategorie F1 und F2 verkauft, besessen und abgebrannt werden. Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 darf dagegen nur mit spezieller behördlicher Erlaubnis verkauft, besessen und abgebrannt werden. Um in den Handel gelangen zu können, muss Feuerwerk in Deutschland streng geprüft werden. Alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel werden getestet und mit einem Zulassungszeichen (CE–Zeichen) versehen. Kommt das Feuerwerk aus dem Ausland, fehlen diese Zulassungszeichen häufig. Zudem besteht das Risiko, dass auf im Ausland gekauften Artikeln gefälschte Zulassungszeichen angebracht sind.

Während Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen) von Personen über 12 Jahren in Deutschland gekauft werden dürfen, darf Feuerwerk der Kategorie 2, zu der Silvesterfeuerwerk gehört, von Personen über 18 Jahren gekauft und nach Deutschland eingeführt werden. Ausgenommen hiervon sind pyrotechnische Gegenstände, die nur mit besonderer Erlaubnis verkauft und verwendet dürfen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse, Schwärmer oder auch Knallkörper und Knallkörperbatterien mit sogenanntem Blitzknallsatz.

Ob Feuerwerk geprüft wurde, erkennt man laut Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) an der Registriernummer und dem CE–Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Da geprüftes Feuerwerk immer beide Kennzeichnungen aufweist, wäre ein Beispiel für eine von der BAM vergebenen Registriernummer 0589 — F2 — 1234. Die ersten vier Ziffern der Registriernummer geben Auskunft darüber, welche Stelle in Europa den Feuerwerksartikel geprüft hat. Die Kennnummer 0589 steht zum Beispiel für die BAM. F2 steht für die Feuerwerkskategorie und 1234 ist eine fortlaufende Nummer. Außerdem sollten Verbraucherinnen und Verbraucher immer darauf achten, dass eine deutsche Gebrauchsanleitung vorliegt.

Selbst hergestelltes Feuerwerk: Illegal und gefährlich

Neben dem Kauf von verbotenem Feuerwerk ist auch das Herstellen von Silvesterfeuerwerk illegal und gefährlich. Bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können bereits minimale thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen sowie Körperverletzungen können die Folge sein. Bei der Herstellung von Feuerwerkskörpern sterben jährlich einige Menschen. Zudem macht man sich mit der Herstellung von Sprengstoff strafbar, da solche Explosivstoffe dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz unterliegen. Sowohl das Bauen als auch das Herbeiführen einer Explosion ist strafbar. Bei Verstoß drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren.

Verbotenes Feuerwerk gekauft: Das sind die Strafen

Wer illegal Feuerwerk nach Deutschland einführt oder selbst baut, verstößt gegen das Sprengstoffgesetz. Welche Strafen beim Verstoß gelten, regeln die Bundesländer selbst. Allerdings ähneln sich die Regelungen in den meisten Bundesländern.

Strafen bei illegalem Feuerwerk: Was gilt in den einzelnen Bundesländern?

  • Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: Wer hier ohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) auslöst, dem droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Wer einen nicht zertifizierten Knaller verwendet, herstellt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro. Wer mit einem Feuerwerkskörper eine Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachgüter von bedeutendem Wert verursacht, dem droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
  • Brandenburg: Wer hier Feuerwerke oder Feuerwerkskörper ohne die erforderliche Erlaubnis, aber ohne Überschreitung der festgelegten Zeiten abbrennt, dem droht ein Bußgeld von 25 bis 200 Euro. Wer Feuerwerke oder Feuerwerkskörper mit Überschreitung der festgelegten Zeiten abgebrannt, dem droht ein Bußgeld von 25 bis 100 Euro.
  • Hamburg: Wer hier explosionsgefährliche Stoffe abbrennt, obwohl sie nicht richtig gekennzeichnet oder verpackt sind oder ohne das vorher zu prüfen, dem droht ein Bußgeld von von 100 bis 1.000 Euro. Wer pyrotechnische Gegenstände herstellt oder importiert, ohne die Sätze oder Ausgangsstoffe zu prüfen, dem droht ein Bußgeld von  250 bis 2.500 Euro. Wer gegen die Regeln zum Anbieten, Weitergeben, Verkaufen, Ausstellen oder zur Gebrauchsanweisung von Feuerwerkskörpern verstößt, dem droht ein Bußgeld von 100 bis 500 Euro. Wer gegen die Regeln zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern verstößt, dem droht ein Bußgeld von 100 bis 5.000 Euro.
  • Nordrhein-Westfalen: Wer hier Feuerwerk abgebrannt hat, ohne es vorher bei der Behörde anzumelden oder zu spät angemeldet hat, dem droht ein Bußgeld von 250 bis 2.600 Euro. Wer Feuerwerkskörper an bewohnten oder von Personen besuchten Orten abgebrannt hat, ohne es vorher bei der Behörde anzumelden oder zu spät gemeldet hat, dem droht ein Bußgeld von 25 bis 250 Euro. Wer die festgesetzte Zeiten beim Abbrennen eines Feuerwerkes überschritten hat, dem droht ein Bußgeld von 50 bis 510 Euro.