Shopping am 31. Oktober in Thüringen: Diese Geschäfte sind am Reformationstag geöffnet

Reformationstag in Thüringen: Am Feiertag sind die meisten Geschäfte geschlossen. Hier können Sie am 31. Oktober trotzdem einkaufen. (Symbolbild)
Sebastian Kahnert/dpaDer 31. Oktober ist ein Feiertag in Thüringen. Es ist der Reformationstag und die Geschäfte haben an diesem Tag für gewöhnlich geschlossen. Es gibt jedoch Ausnahmen und einige Läden und Supermärkte dürfen trotzdem öffnen.
Öffnungszeiten am Reformationstag 2025 in Thüringen
Laut Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) müssen Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen bleiben. Das Gesetz beinhaltet jedoch auch Ausnahmen. Die folgenden Geschäfte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch an Feiertagen öffnen:
Bäcker, Blumen- & Zeitungsläden dürfen 5 Stunden öffnen
Erlaubt ist die Öffnung für bis zu fünf zusammenhängende Stunden zwischen 7:00 und 17:00 Uhr,
wenn ausschließlich oder überwiegend folgende Waren verkauft werden:
- Bäcker- oder Konditorwaren
- Schnitt- und Topfblumen sowie pflanzliche Gebinde (wenn Blumen einen wesentlichen Teil des Sortiments ausmachen)
- Zeitungen und Zeitschriften
- Selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte
(Das gilt nicht für den Verkauf am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und ersten Weihnachtsfeiertag.)
Weiter Ausnahmen sind Apotheken, Tankstellen & Bahnhöfe
Tankstellen dürfen an Feiertagen rund um die Uhr Kraftstoffe, Autozubehör und Reisebedarf verkaufen. Apotheken dürfen ganztägig geöffnet haben, wenn sie im Notdienst eingeteilt sind.
Auch Bahnhofs-, Flughafen- und Schiffsanlegestellen-Shops dürfen ganztägig, auch an Feiertagen, für den Verkauf von Reisebedarf öffnen (am 24. und 31. Dezember nur bis 17 Uhr).
Shopping-Sonderregeln für Kur- und Erholungsorte in Thüringen
In Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten können Läden, die typische Waren, Reisebedarf oder Devotionalien anbieten, an Sonn- und Feiertagen bis zu 6 Stunden zwischen 11 und 20 Uhr öffnen. Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag sind dabei ausgenommen. Fällt der 24. oder 31. Dezember auf einen Sonntag, ist nur ein Verkauf bis 14 Uhr erlaubt.
Die genauen Orte und Bedingungen legt die Kommune per Verordnung fest, bei Wallfahrtsorten im Einvernehmen mit den Kirchen.