Rhodos-Erdbeben: Reiserecht-Experte erklärt, was Urlauber jetzt wissen müssen

Rhodos und die Türkei wurden von einem Erdbeben der Stärke 5,8 erschüttert. Was Reisende jetzt wissen müssen und ob der Urlaub am Mittelmeer sicher ist. (Symbolbild)
Christoph Reichwein/dpaEin Erdbeben der Stärke 5,8 hat am frühen Dienstagmorgen (3. Juni 2025) die griechische Insel Rhodos und die benachbarte türkische Küstenregion rund um Marmaris erschüttert. Das Epizentrum befand sich laut türkischem Innenministerium im Meer – in rund 68 Kilometern Tiefe.
Auch Rhodos betroffen: Beben spürbar bis Santorini
Wie das Europäische Mittelmeer-Seismologische Zentrum (EMSC) mitteilt, war das Beben nicht nur in der Türkei, sondern auch auf der griechischen Dodekanes-Insel Rhodos deutlich zu spüren. Auch auf der beliebten Urlaubsinsel Santorini reagierten die Behörden mit Vorsichtsmaßnahmen: Eine Grundschule wurde vorsorglich geschlossen.
Todesopfer nach Panik in Fethiye – 69 Verletzte
Besonders schwer traf das Beben die türkische Provinz Mugla. Dort wurden 69 Menschen verletzt, weil sie – so Innenminister Ali Yerlikaya – „aus Panik von einer Anhöhe gesprungen“ seien. In der Stadt Fethiye starb ein 14-jähriges Mädchen nach einer Panikattacke infolge des Bebens. Gouverneur Idris Akbiyik bestätigte den Vorfall auf der Plattform X, wie t-online.de berichtet.
Obwohl das Erdbeben auch in dicht besiedelten Urlaubsregionen spürbar war, meldete der türkische Zivilschutz zunächst keine Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur. Eine Reisewarnung gibt es derzeit nicht.
Was bedeutet das Erdbeben für Urlauber auf Rhodos?
Für Reisende auf Rhodos oder in umliegenden Regionen gibt es nach jetzigem Stand keinen akuten Anlass zur Sorge. Ein Beben dieser Stärke – 5,8 auf der Richterskala – kann lokal spürbar sein und kleinere Schäden verursachen, ist aber meist nicht auslösend für umfangreiche Evakuierungen oder Flugausfälle. Auch das Auswärtige Amt hat bislang keine spezifische Warnung für die griechischen Inseln herausgegeben. Dennoch gilt: Bei Unsicherheiten sollten sich Reisende stets über die aktuellen Hinweise informieren und mit ihrem Veranstalter in Kontakt treten.
Reise stornieren wegen Erdbeben? Das gilt rechtlich
Ein Rücktritt von einer gebuchten Reise wegen Erdbeben ist laut Reiserechtsexperte Kay Rodegra nur in Ausnahmefällen kostenlos möglich. Gegenüber der dpa erklärt er: „Erdbeben können fast überall auf der Welt passieren und gehören zum allgemeinen Lebensrisiko.“ Angst allein rechtfertige keine kostenfreie Stornierung. Selbst wenn ein Urlaubsziel in einer seismisch aktiven Region liegt – wie etwa Rhodos oder Istanbul – seien Veranstalter nicht verpflichtet, gesondert darauf hinzuweisen. Entscheidend sei, ob es erhebliche Beeinträchtigungen gibt, etwa durch zerstörte Infrastruktur oder andauernde Gefahr.
Tipps für Rhodos-Reisende: So verhalten Sie sich richtig
- Reiseveranstalter kontaktieren: Bei Unsicherheiten helfen Reiseanbieter meist aktiv weiter.
- Nicht vorschnell stornieren: Wer frühzeitig absagt, ohne dass eine konkrete Gefährdung besteht, bleibt auf den Kosten sitzen.
- Aktuelle Lage prüfen: Medienberichte und Einschätzungen des Auswärtigen Amts gelten als Orientierung – eine offizielle Reisewarnung ist ein starkes Indiz für außergewöhnliche Umstände.
- Individualreisende sollten besonders wachsam sein: Wer Flug und Unterkunft separat gebucht hat, trägt das Risiko selbst. Nur bei Pauschalreisen greift ein besonderer Schutz, etwa bei Flug + Hotel oder Flug + Mietwagen in einem Buchungsvorgang.
Anders ist die Lage bei massiven Schäden oder Gefahren am Urlaubsort. Dann kann ein kostenfreier Rücktritt von einer Pauschalreise möglich sein – vorausgesetzt, die Beeinträchtigungen sind erheblich. Entscheidend ist, dass der Rücktritt zeitnah vor der Reise erfolgt und die Unzumutbarkeit der Reise zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar ist. Laut Reiserechtsexperten Rodegra zählen Medienberichte oder Einschätzungen des Auswärtigen Amtes als Belege – eine Reisewarnung gilt dabei als starkes Indiz für außergewöhnliche Umstände.
Wichtig: Wer zu früh storniert, etwa bei Reisen in mehreren Monaten, riskiert die Erstattung. Es muss zum Rücktrittszeitpunkt klar sein, dass die Reise nicht sicher oder nicht planmäßig stattfinden kann. Bei Rundreisen kommt es auf den Einzelfall an: Fällt nur ein Programmpunkt aus, ist das kein Grund für einen kostenfreien Rücktritt, kann aber eine Preisminderung rechtfertigen.
