Rheinland-Pfalz
: Mann soll 500 Grillen im Trierer Dom ausgesetzt haben

Lautes Zirpen statt andächtiger Stille: Im Trierer Dom sorgen Hunderte Grillen für Aufsehen. Ein 72-Jähriger soll rund 500 Tiere in der Heilig-Rock-Kapelle freigelassen haben. Nun ermittelt die Polizei.
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red/kna
Trier
Dom zu Trier: ARCHIV - 04.04.2023, Rheinland-Pfalz, Trier: Menschen gehen über den Domfreihof vor dem Dom. (zu dpa: «Bistum Trier: Hunderte Missbrauchsopfer in Nachkriegszeit») Foto: Harald Tittel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein 72-Jähriger soll im Trierer Dom rund 500 Mittelmeergrillen ausgesetzt haben (Archivfoto).

Harald Tittel/dpa
  • Im Trierer Dom wurden rund 500 Mittelmeergrillen freigelassen – die Polizei ermittelt.
  • Ein 72-Jähriger soll die Tiere in der Heilig-Rock-Kapelle aus einem Karton ausgesetzt haben.
  • Eine Zeugin verfolgte den Mann und alarmierte die Polizei, der Verdächtige schwieg zum Motiv.
  • Bei der Kontrolle trug er einen Karton mit Aufschrift „Mittelmeergrillen, 500 Stück, Einzelfutter“.
  • Das Bistum sperrte Bereiche des Doms, ein Schädlingsbekämpfer entfernt die Tiere.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein 72-Jähriger soll im Trierer Dom rund 500 Mittelmeergrillen ausgesetzt haben. Gegen den Mann sei ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Störung der Religionsausübung eingeleitet worden, teilte die Polizei am Donnerstag mit.

Nach Angaben der Ermittler ließ der Mann die Tiere am Mittwochmittag im Bereich der Heilig-Rock-Kapelle aus einem Karton frei. Dort hätten sie für „ein lautes Zirp-Konzert“ gesorgt. Eine Zeugin habe den Vorfall beobachtet, sei dem 72-Jährigen gefolgt und habe die Polizei verständigt.

Mann schweigt zu seinem Motiv

Bei der anschließenden Kontrolle habe der Mann noch einen Karton mit der Aufschrift „Mittelmeergrillen, 500 Stück, Einzelfutter“ bei sich gehabt. Zu seinem Motiv habe er bislang keine Angaben gemacht.

Das Bistum Trier sperrte den Angaben zufolge die betroffenen Bereiche des Doms. Ein Schädlingsbekämpfer sei damit beauftragt worden, die Grillen zu entfernen. Wie lange die Arbeiten dauern, war zunächst unklar.

Bei einer Störung der Religionsausübung sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.