Rasen mähen, Hecken schneiden usw.: Darf man am 1. Mai im Garten arbeiten?

Was ist am 1. Mai erlaubt?
Christin Klose/dpa-tmn/dpaDer 1. Mai ist ein bundeseinheitlicher Feiertag in Deutschland. Zwar hat jedes Bundesland eigene Feiertagsgesetze, die darüber bestimmen, welche Tätigkeiten an Feiertagen erlaubt sind. Im Kern sind die Vorschriften jedoch recht ähnlich, wenn es um Gartenarbeit geht. Zudem verbietet die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung den Einsatz von bestimmen Gartengeräten.
Was ist am 1. Mai nicht erlaubt?
Die Feiertagsgesetze verbieten Gartenarbeiten, welche die Ruhe das Tages stören können. Darunter fällt zum Beispiel das Rasen mähen, Laub blasen oder Hecken schneiden mit motorisierten Geräten.
Konkretisiert wird das durch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Sie legt fest, wann bestimmte Maschinen betrieben werden dürfen – und wann nicht. An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Betriebsverbot für viele motorisierte Geräte im Freien.
Dazu zählen unter anderem:
- Rasenmäher (egal ob Benzin- oder Elektromäher)
- Rasentrimmer und Freischneider
- Heckenscheren mit Motor
- Laubbläser und Laubsauger
Diese Geräte dürfen am 1. Mai nicht verwendet werden – auch nicht in den Mittagsstunden oder am frühen Abend. Ausnahmen gelten nur in sehr seltenen Fällen, etwa bei gewerblichen Einsätzen mit Sondergenehmigung.
Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld. Je nach Bundesland kann dieses mehrere tausend Euro betragen.
Was man im Garten erledigen kann
In der Regel sind leise Gartenarbeiten, welche von den Besitzern und deren Angehörigen durchgeführt werden, aber erlaubt. Darunter fällt zum Beispiel das Gießen von Pflanzen, das Umgraben von Beeten per Hand oder das Entfernen von Unkraut. Wer den Garten in Schuss bringen will, sollte sich am 1. Mai auf ruhige Tätigkeiten beschränken und die lauteren Arbeiten auf einen Werktag verschieben. Zum Beispiel kann dafür der Samstag (02. Mai) genutzt werden.
