Prognose zur Rentenerhöhung 2027
: Tabelle zeigt, wie viel Rentner mehr bekommen

Nach einer aktuellen Schätzung der Deutschen Rentenversicherung wird es auch 2027 wieder mehr Rente geben.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Banknoten: ILLUSTRATION - 21.08.2022, Baden-Württemberg, Stuttgart: Ein Pensionär zählt Geldscheine. Die Ausgaben für Pensionen ehemaliger Staatsbediensteter haben sich im Jahr 2024 auf 56,9 Milliarden Euro summiert. (zu dpa: «Wunsch nach früher Rente bei Hamburger Beschäftigten») Foto: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn +++ dpa-Bildfunk +++

Auch 2027 sollen die Renten wieder steigen.

Marijan Murat/dpa-tmn/dpa

Für Rentner in Deutschland zeichnet sich auch 2027 eine deutliche Erhöhung ihrer Bezüge ab. In der Frühjahrsfinanzschätzung 2026 der Deutschen Rentenversicherung Bund wird für das Jahr 2027 mit einer Rentenanpassung von 4,4 Prozent gerechnet. Damit würde die Erhöhung sogar etwas stärker ausfallen als die für 2026 angesetzten 4,2 Prozent. Wichtig ist allerdings: Bei den 4,4 Prozent handelt es sich um eine Prognose und noch nicht um die endgültig festgelegte Rentenerhöhung.

Tabelle: Geschätzte Rentenerhöhung 2027

Rentenerhöhung 2027: Prognose liegt bei 4,4 Prozent

Die Zahlen stammen aus der Frühjahrsfinanzschätzung für die allgemeine Rentenversicherung vom Mai 2026. Darin blickt die Deutsche Rentenversicherung mehrere Jahre voraus. Für 2025 wird eine Rentenanpassung von 3,7 Prozent ausgewiesen, für 2026 sind 4,2 Prozent angesetzt und für 2027 schließlich 4,4 Prozent. Für 2028 fällt die Prognose mit 2,3 Prozent anschließend deutlich niedriger aus.

Sollte die Prognose für 2027 tatsächlich eintreffen, würde beispielsweise eine monatliche Bruttorente von 1.500 Euro um 66 Euro auf 1.566 Euro steigen. Bei 2.000 Euro wären es 88 Euro mehr im Monat. Wer derzeit 2.500 Euro brutto bezieht, käme rechnerisch auf ein Plus von 110 Euro.

Die tatsächlichen Auszahlungsbeträge können davon allerdings abweichen. Zum einen steht die konkrete Rentenanpassung für 2027 noch nicht fest. Zum anderen ist die Nettorente unter anderem von den individuellen Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung abhängig.

Lohnentwicklung spielt wichtige Rolle

Hinter der Prognose stehen Annahmen zur wirtschaftlichen Entwicklung. Die Finanzschätzung geht für 2027 von einem Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter je Beschäftigten um 3,2 Prozent aus. Bei der Zahl der beitragspflichtig Beschäftigten wird dagegen keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr unterstellt. Die wirtschaftlichen Annahmen der Schätzung basieren zu großen Teilen auf der Frühjahrsprojektion 2026 der Bundesregierung.

Die Lohnentwicklung ist für die Rentenanpassung von zentraler Bedeutung, weil die gesetzlichen Renten grundsätzlich der Entwicklung der Einkommen folgen. Die nun genannte Anpassung von 4,4 Prozent ist deshalb keine bereits beschlossene Erhöhung, sondern das Ergebnis der derzeit zugrunde gelegten wirtschaftlichen Annahmen.

Rentenausgaben steigen deutlich

Die Finanzschätzung macht außerdem deutlich, welche finanziellen Dimensionen hinter der Entwicklung stehen. Für 2026 werden Rentenausgaben von 382,1 Milliarden Euro erwartet. 2027 sollen sie auf 402,4 Milliarden Euro steigen. Gleichzeitig werden für 2027 Beitragseinnahmen von 341,6 Milliarden Euro und Bundeszuschüsse von 101,8 Milliarden Euro angenommen.

Auch die Zahl der sogenannten Äquivalenzrentner nimmt nach der Schätzung zu: von 17,0 Millionen im Jahr 2026 auf 17,1 Millionen im Jahr 2027. Die Zahl der Äquivalenzbeitragszahler bleibt dagegen mit 31,4 Millionen konstant.

Rentenniveau soll 2027 bei 48 Prozent liegen

Für das sogenannte Nettorentenniveau weist die Finanzschätzung sowohl für 2026 als auch für 2027 einen Wert von 48,0 Prozent aus. Dieser Wert bezeichnet das Sicherungsniveau vor Steuern und ist nicht mit dem Anteil des letzten individuellen Einkommens gleichzusetzen, den ein einzelner Rentner später erhält.

Für Ruheständler ist deshalb vor allem eine Zahl interessant: 4,4 Prozent. Sollte sich die Prognose bestätigen, wäre 2027 erneut mit einem spürbaren Rentenplus zu rechnen. Wie hoch die Erhöhung tatsächlich ausfällt, wird jedoch erst auf Grundlage der dann maßgeblichen Daten und der gesetzlichen Rentenformel endgültig feststehen.