Nachzahlung bei der Mütterrente: So viel Geld gibt es

Mit diesen Beträgen kann gerechnet werden.
Siewert Falko/dpaDie Mütterrente III verbessert die Rentenansprüche für Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Die gesetzliche Neuregelung tritt Anfang 2027 in Kraft. Auf dem Konto macht sich das zusätzliche Geld allerdings erst später bemerkbar: Die Deutsche Rentenversicherung wird die höheren Beträge grundsätzlich erst ab 2028 auszahlen. Für Anspruchsberechtigte geht dadurch jedoch kein Geld verloren, denn die für 2027 zustehenden Beträge werden nachgezahlt.
Wie hoch diese Nachzahlung ausfallen kann, lässt sich bereits teilweise berechnen. Entscheidend sind dabei die Zahl der berücksichtigten Kinder und der jeweils gültige Rentenwert.
Was ändert sich mit der Mütterrente III?
Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, werden bislang bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Mit der Mütterrente III steigt dieser Zeitraum auf bis zu 36 Monate.
Damit werden für diese Kinder künftig genauso viele Erziehungsmonate berücksichtigt wie für Kinder, die ab 1992 geboren wurden.
Für Betroffene bedeutet die Änderung ein zusätzliches halbes Jahr Kindererziehungszeit je Kind. Rentenrechtlich entspricht das bis zu 0,5 zusätzlichen Entgeltpunkten pro Kind.
So viel ist ein halber Rentenpunkt derzeit wert
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ein voller Entgeltpunkt entspricht damit einer monatlichen Bruttorente von 42,52 Euro.
Für den zusätzlichen halben Entgeltpunkt der Mütterrente III ergibt sich folglich:
42,52 Euro × 0,5 = 21,26 Euro
Pro berücksichtigtem Kind kann die monatliche Bruttorente nach dem derzeitigen Rentenwert somit um bis zu 21,26 Euro steigen.
Wer zwei vor 1992 geborene Kinder erzogen hat, kommt rechnerisch auf 42,52 Euro zusätzlich im Monat. Bei drei Kindern sind es 63,78 Euro.
Wie hoch kann die Nachzahlung für 2027 werden?
Da die Neuregelung bereits zum 1. Januar 2027 gilt, die technische Umsetzung aber erst 2028 erfolgt, entsteht für viele Bestandsrentner eine Nachzahlung.
Würde der derzeitige Rentenwert von 42,52 Euro für das gesamte Jahr 2027 gelten, ergäben sich folgende Bruttobeträge:
Die Jahreswerte sind allerdings noch nicht die endgültigen Nachzahlungsbeträge.
Warum die tatsächliche Nachzahlung noch nicht feststeht
Der aktuelle Rentenwert von 42,52 Euro gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027. Zum 1. Juli 2027 steht die nächste reguläre Rentenanpassung an.
Wie hoch der Rentenwert danach sein wird, ist derzeit noch offen. Deshalb lässt sich die Nachzahlung für das gesamte Kalenderjahr 2027 noch nicht exakt bestimmen.
Für die erste Jahreshälfte ist die Rechnung dagegen bereits möglich. Bei einem zusätzlichen halben Entgeltpunkt ergibt sich für Januar bis Juni 2027:
6 × 21,26 Euro = 127,56 Euro brutto je Kind
Für die zweite Jahreshälfte wird anschließend der ab Juli 2027 geltende Rentenwert verwendet. Sollte dieser steigen, fällt auch die gesamte Nachzahlung entsprechend höher aus.
Die häufig genannten 255,12 Euro je Kind für zwölf Monate sind daher als Rechenwert auf Grundlage des aktuellen Rentenwerts zu verstehen und nicht als bereits feststehender Auszahlungsbetrag.
Beispiel: Drei Kinder wurden vor 1992 geboren
Eine Rentnerin oder ein Rentner hat drei Kinder erzogen, die alle vor 1992 geboren wurden. Durch die Mütterrente III kommen je Kind bis zu 0,5 Entgeltpunkte hinzu.
Insgesamt ergeben sich damit bis zu 1,5 zusätzliche Entgeltpunkte.
Beim derzeit gültigen Rentenwert lautet die Rechnung:
1,5 × 42,52 Euro = 63,78 Euro mehr Bruttorente pro Monat
Auf zwölf Monate gerechnet wären das 765,36 Euro. Da sich der Rentenwert voraussichtlich zum 1. Juli 2027 verändert, kann der tatsächlich für 2027 nachgezahlte Betrag von dieser Beispielrechnung abweichen.
Wann wird das zusätzliche Geld ausgezahlt?
Die Mütterrente III tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Wegen des technischen Aufwands bei der Rentenversicherung erfolgt die praktische Umsetzung jedoch erst 2028.
Wer bereits vor Januar 2028 eine gesetzliche Rente bezieht und unter die neue Regelung fällt, soll die für 2027 entstandenen Ansprüche rückwirkend erhalten.
Wer seine Rente erst ab Januar 2028 erstmals bezieht, bekommt die zusätzlichen Kindererziehungszeiten grundsätzlich direkt bei der Rentenberechnung berücksichtigt.
Muss die Mütterrente III beantragt werden?
Für die meisten Betroffenen ist kein eigener Antrag notwendig.
Bei Personen, die bereits vor 2028 eine Rente beziehen, soll die Deutsche Rentenversicherung die Neuberechnung grundsätzlich automatisch vornehmen. Das gilt ebenfalls für Versicherte, deren Kindererziehungszeiten bereits im Versicherungskonto hinterlegt sind.
Sind entsprechende Erziehungszeiten noch nicht erfasst, werden diese spätestens im Zusammenhang mit dem späteren Rentenantrag geprüft.
Bruttobetrag ist nicht gleich Auszahlungsbetrag
Die errechneten 21,26 Euro pro Monat und Kind sind Bruttowerte. Wie viel davon tatsächlich zusätzlich auf dem Konto landet, hängt von der persönlichen Situation ab.
Unter anderem können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern eine Rolle spielen. Auch einkommensabhängige Sozialleistungen können betroffen sein. Die Deutsche Rentenversicherung weist beispielsweise darauf hin, dass eine höhere gesetzliche Rente Auswirkungen auf Leistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld haben kann.
