Weihnachtsdekoration
: Jetzt darf man offiziell weihnachtlich dekorieren

Nach dem Totensonntag kann ohne schlechtes Gewissen weihnachtlich geschmückt werden. Doch was ist erlaubt, was traditionell üblich und worauf sollte man achten?
Von
Matthias Kemter
Berlin
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Weihnachtssterne auf einem Tisch

Ab sofort darf geschmückt werden: Welche Traditionen gelten, worauf Mieter achten müssen und wie sich Weihnachtsdeko stressfrei planen lässt.

Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Die Supermärkte sind bereits im Weihnachtsmodus und nach dem gestrigen Totensonntag gibt es auch aus traditioneller Sicht grünes Licht fürs Schmücken. Wann genau der richtige Zeitpunkt ist, und was dabei zu beachten ist, zeigt unser Überblick.

Tradition - Der erste Advent als Startschuss

Viele Familien in Deutschland orientieren sich am ersten Advent, der 2025 auf den 30. November fällt. Ab dann werden Kränze aufgestellt, Fenster geschmückt und erste Lichterketten aufgehängt. Für viele ist das gemeinsame Dekorieren ein festes Ritual und der symbolische Beginn der Weihnachtszeit.

Totensonntag - Warum mancher bis jetzt gewartet hat

Der Totensonntag ist ein stiller Gedenktag im evangelischen Kirchenjahr. In konservativen oder religiös geprägten Regionen wird aus Rücksicht oft erst danach mit der Weihnachtsdeko begonnen. Wer trotzdem früher startet, greift meist zu neutralen winterlichen Akzenten wie Tannenzweigen, Kerzen oder Sternen ohne Weihnachtsbezug.

Warum viele trotzdem schon vorher dekorieren

Frühes Dekorieren sorgt nicht nur für festliche Stimmung, sondern wirkt sich auch positiv auf das Wohlbefinden aus: Lichter und weihnachtliche Elemente schaffen gerade in den dunklen Novemberwochen ein Gefühl von Geborgenheit und helfen vielen, besser durch die trübe Jahreszeit zu kommen. Zusätzlich beeinflussen Handel und Medien das Verhalten. Weihnachtsmärkte, Werbekampagnen und aufwendig geschmückte Innenstädte setzen schon Anfang November optische Reize, die viele dazu motivieren, auch zu Hause früh mit der Dekoration zu beginnen, inspiriert von Schaufenstern, Social Media und aktuellen Trends.

Was ist erlaubt und wo gelten Regeln?

In der Mietwohnung

Im eigenen Wohnbereich kann nach Belieben dekoriert werden. Adventskränze oder Fensterbeleuchtung sind in der Regel unproblematisch. Im Treppenhaus oder an Gemeinschaftsflächen entscheidet oft die Hausordnung.

Balkon und Garten

Bei Außenbeleuchtung können Kommunen Vorschriften zur Helligkeit oder Leuchtdauer (häufig bis 22 Uhr) machen. Auch Nachbarn dürfen sich gegen störende Lichter oder blinkende Dekoration zur Wehr setzen.

Brandschutz beachten

Nur geprüfte, wetterfeste Lichterketten mit geeigneter IP-Schutzklasse sollten draußen verwendet werden. Überlastete Steckdosen, offene Kabel oder Billigware erhöhen das Brandrisiko – gerade bei Dauerbetrieb.

Deko in Etappen - stressfrei und stimmungsvoll

Ein strukturierter Zeitplan kann helfen, die Adventszeit entspannt einzuläuten: Schon Anfang November setzen viele auf winterliche Akzente und dezente Außenbeleuchtung. Nach Totensonntag folgen klassischere Elemente wie Adventskranz und Fensterbilder. Besonders beliebt ist das gemeinsame Schmücken am ersten Adventswochenende. Ein festes Ritual in vielen Familien, das für stimmungsvolle Atmosphäre sorgt und unnötigen Vorweihnachtsstress vermeidet.